Leistungen der lightzins eG in Bochum
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Services im Überblick. Die lightzins eG in Bochum ist eine Assistenzgenossenschaft. Für unsere Mitglieder arrangieren wir u. a. Vorsorgepläne und Pflegedienstleistungen. Unsere Fachanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten sie vor Gericht.
Unsere Leistungen können in folgende Bereiche zusammengefasst werden:
Betreuung & Vorsorge
Unser Rat: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Themen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Pflegeberatung, Vorsorgevollmacht und ggf. Unternehmervorsorgevollmacht. Ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit dem Gedanken, wer nach einem Unfall oder im Alter für Sie sorgen soll, erspart Ihnen und Ihren Angehörigen im Fall der Fälle einige Sorgen und wertvolle Zeit.
Folgende Fragen werden uns immer wieder gestellt:
- Wann braucht man eine Betreuungsverfügung?
- Was ist besser, eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?
- Kann eine Generalvollmacht einen Erbschein ersetzen?
- Welche Vollmachten sind im Alter zu empfehlen?
Sie beschäftigen diese oder ähnliche Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Ruhestandsplanung
Ruhestand ist nicht nur ein Wort, es ist das Echo unserer tiefsten Wünsche und Hoffnungen auf einen wohlverdienten, sorgenfreien Lebensabschnitt. Doch ohne sorgfältige Planung könnten diese goldenen Jahre weniger strahlend ausfallen als erträumt. Der Schlüssel zu einem erfüllten und sicheren Ruhestand liegt in der Vorbereitung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in ein wohlverdientes und sorgenfreies Alter ebnen.
Unsere Mandanten stellen sich meist folgende Fragen:
- Warum ist eine Ruhestandsplanung wichtig?
- Wie fängt man mit der Ruhestandsplanung am besten an?
- Kann ich meine Ruhestandsplanung alleine durchführen?
- Was, wenn ich bereits im Ruhestand bin?
Die ein oder andere Frage hat Sie auch schon beschäftigt? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Ruhestandsexperten sind gerne für Sie da!
Nachlasssicherung
Einen Nachlass zu regeln ist immer eine belastende Situation. Wir unterstützen Sie u. a. bei Wohnungsauflösung, Erstellung eines Nachlasslassverzeichnisses, der Bewertung Ihrer Immobilie und noch bei vielem mehr.
Folgende Fragen stellen sich viele unserer Mandanten:
- Wer bewertet eine Immobilie im Erbfall?
- Wie wird der Hausrat im Falle einer Erbschaft bewertet?
- Wie wird ein Nachlassverzeichnis erstellt?
- Brauche ich ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Sie beschäftigen diese oder ähnliche Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Testamentsvollstreckung
Wir verteilen und verwalten den Nachlass im Sinne des Verstorbenen und schützen die Erbmasse vor dem Zugriff unrechtmäßiger Erben. Wir sind neutraler Vermittler, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und nehmen – auf Wunsch – Ihre Aufgaben gegenüber Ämtern, Banken und Gerichten wahr.
Um das Thema entstehen häufig folgende Fragen:
- Wie lange dauert es, bis sich das Nachlassgericht meldet?
- Wer kontrolliert den Testamentsvollstrecker?
- Wie schnell muss ein Erbe ausgezahlt werden?
- Was ist die Aufgabe eines Testamentsvollstreckers?
Sie beschäftigen diese oder ähnliche Fragen? Dann rufen Sie uns an.
Unsere Experten sind gerne für Sie da!
Wir für Sie!
Alle Partner und Experten der lightzins eG handeln immer und zu 100 % im Sinne unserer Mitglieder und Mandanten.
Profitieren auch Sie von unseren Leistungen – für einen entspannten Blick in die Zukunft.
Assistance-Leistungen
Die Assistance-Leistungen sind ausschließlich unseren Mitgliedern vorbehalten. Dabei leisten wir zusammen mit unseren Kooperationspartnern unter anderem:
- Sozialrechtsberatung
Fragen zu Rente, Krankenversicherung, Pflege, staatlichen Entschädigungsleistungen... - Betriebwirtschaftliche Beratung
Finanzierung, Rating, Unternehmensanalysen, Ankauf/Verkauf von Unternehmen ... - Immobilienberatung
Markt- und Verkehrswertermittlung, Immobilienbewertung, Erbbaurecht... - Steuerberatung
Erbschaftsteuererklärung, Immobilienbewertung gemäß Bewertungsrecht... - Wohnen und Leben im Alter
Organisation von Pflegebetreuung, Beschaffung von Hilfsmitteln, Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen gegenüber Ämtern - Rechtsberatung
Laut § 7 Rechtsdienstleistungsgesetz darf die lightzins eG im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs Rechtsberatungen durchführen.
Profitieren auch Sie von den vielfältigen Vorteilen einer Mitgliedschaft – damit Sie sich ums Alter keine Sorgen mehr machen müssen.