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Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Tipps zu Steuer-, Zivil- und Erbrecht

Das Online-Seminar "Erfolgreiche Unternehmensnachfolge: Tipps zu Steuer-, Zivil- und Erbrecht" informiert, wie die Übernahme eines Unternehmens erfolgreich gelingt.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Beschreibung

Die Unternehmensnachfolge ist für viele Unternehmer eine Herausforderung. Die Betriebsübernahme sollte frühzeitig geplant und vorbereitet werden, um eine erfolgreiche Übergabe sicherzustellen. Dabei sind sowohl steuerliche, zivilrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte zu beachten.

Steuerrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge sind verschiedene steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, wie beispielsweise die Erbschaftsteuer, die Schenkungssteuer und die Einkommensteuer. Es ist von Vorteil, die steuerlichen Rahmenbedingungen zu kennen, um eine möglichst optimale Gestaltung der Betriebsübernahme zu erreichen.

Um die Betriebsübernahme steuerlich zu optimieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu zählen beispielsweise die Nutzung von Freibeträgen bei der Schenkungssteuer oder die Übertragung von Anteilen im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge. Auch eine steueroptimierte Gestaltung des Kaufvertrags kann sinnvoll sein.

Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Bereits im Gesellschaftsvertrag können Regelungen zur Unternehmensnachfolge getroffen werden. So können beispielsweise bestimmte Personen als Nachfolger vorgesehen werden oder ein Vorkaufsrecht vereinbart werden. Auch eine Klausel zur Übertragung von Geschäftsanteilen im Todesfall kann sinnvoll sein.

Die Übertragung von Geschäftsanteilen sollte frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Dabei sind sowohl die rechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte zu beachten. Eine mögliche Lösung ist die Übertragung in mehreren Schritten, um Freibeträge bei der Schenkungssteuer nutzen zu können. Auch eine Übertragung gegen Rentenzahlung kann eine Option darstellen.

Erbrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Unternehmern ist es möglich, ihre Nachfolge mittels Testament oder Erbvertrag zu regeln. Dabei können beispielsweise ein Nachfolger benannt oder Regelungen zur Vermögensübertragung getroffen werden. Die Regelung von Pflichtteilsansprüchen ist ebenfalls möglich.

Pflichtteilsansprüche können bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle spielen. Hierbei handelt es sich um den Anspruch von nahen Verwandten auf einen bestimmten Anteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Wir empfehlen, diese Ansprüche frühzeitig zu berücksichtigen.

Vermögensübertragung im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Eine Schenkung kann eine geeignete Möglichkeit sein, um Vermögen im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu übertragen. Dabei sind jedoch entsprechende steuerliche Aspekte zu beachten, da Schenkungen mit Schenkungssteuer belastet sind. Allerdings gibt es Freibeträge, die genutzt werden können.

Eine Alternative zur Schenkung ist die Übertragung gegen Rentenzahlung. Dabei wird das Vermögen in Form einer Rente übertragen, die regelmäßig an den Übergeber gezahlt wird. Diese Variante hat den Vorteil, dass keine Schenkungssteuer anfällt und der Übergeber weiterhin ein regelmäßiges Einkommen erhält.

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Aspekte umfasst. Um eine erfolgreiche Betriebsübernahme sicherzustellen, ist eine frühzeitige Planung und Vorbereitung essenziell. Dabei gilt es, steuerliche, zivilrechtliche und erbrechtliche Aspekte zu beachten. Dieses kostenlose Online-Seminar gibt einen Überblick über Möglichkeiten und Stolpersteine in den einzelnen Rechtsbereichen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen an unsere Experten zu richten. Ergänzend ist eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt der lightzins eG zu empfehlen, um die für Sie bestmögliche Lösung zu finden.

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Referent

Prof. Dr. Markus Pflügl, lightzins eG

Prof. Dr. Markus Pflügl

Rechtsanwalt. Hochschullehrer. Professor.
Seit 2011 begeistert Prof. Dr. Markus Pflügl mit seiner praxisnahen Lehre Studierende am Campus M21. Im Institut für Compliance and Leadership leitet er zukunftsweisende Forschungsprojekte. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Exzellenz wurde Markus Pflügl an der Hochschule Mittweida zum Professor im Lehrgebiet Unternehmensführung und Wirtschaftsrecht berufen. Prof. Dr. Markus Pflügl ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu juristischen Fachthemen und leitet zudem das Institut für Compliance and Leadership.

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