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Rechtssichere Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits im Jahr 2016 ein weitreichendes Urteil zur Patientenverfügung und auch zu Vorsorgevollmachten gefällt.

Faktisch erklärt er alle Verfügungen für wirkungslos, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“ beinhalten.

Dies bedeutet, dass dieses Problem auf den ganz überwiegenden Teil aller in Deutschland bisher erstellten Verfügungen zutrifft.

Für die Betroffenen kann dies bedeuten, dass sie weiterleben müssen, obwohl sie dies eventuell in ihrem Gesundheitszustand nicht mehr möchten. Diese Folge wäre tragisch.

BGH Az XII ZB 61/16

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.