Erben schlagen aus, wer zahlt die Beerdigungskosten?
Kategorie: Nachlassabwicklung
Häufig streiten sich Hinterbliebene darüber, wer verantwortlich ist für die Beerdigungskosten. Lightzins erklärt die Rechtslage.
Die Erben sind gemäß § 1968 BGB dafür verantwortlich die Beerdigungskosten zu bezahlen. Dies sind die testamentarischen und die gesetzlichen Erben.
Schlagen alle Erben aus, sind die Abkömmlinge, d. h. die Kinder des Verstorbenen im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht, verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Hierbei ist es egal, ob die Kinder jemals Kontakt zum verstorbenen Elternteil hatten. Dies hat z. B. das Amtsgericht Büdingen am 15.5.14 (53 F 65/14 RI) entschieden. Die Kinder haften zu gleichen Teilen. Voraussetzung für eine Haftung der Kinder ist, dass sie leistungsfähig sind.
Eine Unterhaltspflicht der Kinder besteht seit dem 01.01.2020 nach dem Angehörigenentlastungsgesetz nur dann, wenn ihr Einkommen jährlich über 100.000,00 Euro liegt (§ 94 Abs 1a S. 3 SGB XII).
Wenn die Erben ausgeschlagen haben und keine Kinder vorhanden oder nicht leistungsfähig sind, dann haften die weiteren Verwandten für die Kosten der Beerdigung nach dem jeweiligen Landesrecht. Üblicherweise sind die Ehegatten untereinander, die Kinder, die Eltern, die Geschwister, der nicht eingetragene Partner, sonstige Sorgeberechtigte, Großeltern, die Enkelkinder und sonstige Verwandte in genau dieser Reihenfolge verantwortlich. Kommen mehrere Personen in Betracht, ist immer nur die jeweils älteste Person verantwortlich. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Verpflichteten etwas anderes vereinbart haben.
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