Wie erfährt die Rentenversicherung vom Tod eines Rentners?
Kategorie: Nachlassabwicklung
Wie die Rentenversicherung vom Tod eines Rentenbeziehers erfährt, hängt zunächst davon ab, ob der Rentner in Deutschland oder im Ausland lebt.
Rentenbezieher in Deutschland
Die Rentenversicherung erfährt durch den elektronischen Sterbedatenabgleich vom Tod eines Rentenbeziehers. Dieser findet zwischen den Standesämtern, den Meldebehörden und schließlich der Rentenversicherung statt.
Die Standesämter leiten sämtliche Sterbeanzeigen an die Meldebehörden weiter, die wiederum die Rentenversicherung informieren.
Die Rentenversicherung erwirkt schließlich über den Rentenservice der Deutschen Post eine Zahlungseinstellung.
Zudem kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn eine Rentenanpassungsmitteilung als unzustellbar zurückkommt.
Rentenbezieher im Ausland
Vom Tod eines Rentenbeziehers, der im Ausland lebte, erfährt die Rentenversicherung durch den elektronischen Sterbedatenabgleich, wenn die Durchführung eines solchen Abgleichs mit dem betreffenden Land vereinbart wurde. Andernfalls kommt es zu einer Zahlungseinstellung, wenn trotz einer Erinnerung die Lebensbescheinigung nicht eingereicht wird.
Ein im Ausland lebender Rentner muss einmal jährlich eine Lebensbescheinigung zurücksenden.
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