Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Nachlass
Kategorie: Nachlassabwicklung
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden und Verbindlichkeiten, die nach dem Tod einer Person aus ihrem Vermögen, dem sogenannten Nachlass, beglichen werden müssen.
Diese können sich aus den unterschiedlichsten Verpflichtungen ergeben, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben oder die direkt durch seinen Tod entstehen. Im deutschen Erbrecht spielen Nachlassverbindlichkeiten eine zentrale Rolle, da sie die Erbmasse mindern und somit direkten Einfluss auf den Wert des Erbes haben, das an die Erben verteilt wird. Im Folgenden werden die wichtigsten Arten von Nachlassverbindlichkeiten detailliert erläutert:
Erblasserschulden
Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestanden haben. Dazu zählen beispielsweise Kredite, Hypotheken, unbezahlte Rechnungen oder Steuerschulden. Diese Schulden gehen mit dem Erbfall auf die Erben über und müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Erben haften für diese Schulden grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen, sofern sie die Erbschaft angenommen haben und keine Haftungsbeschränkung, etwa durch die Errichtung einer Nachlassverwaltung oder die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, erfolgt ist.
Dauerschuldverhältnisse
Dauerschuldverhältnisse sind Verträge und Verpflichtungen, die über den Tod des Erblassers hinausgehen, wie Mietverträge, Leasingverträge oder Abonnements. Die Erben treten in diese Verträge ein und müssen die damit verbundenen Verpflichtungen erfüllen, können diese unter Umständen jedoch unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen.
Zugewinnausgleichsforderungen
Im Falle der Zugewinngemeinschaft, dem in Deutschland am häufigsten gewählten Güterstand, kann beim Tod eines Ehepartners der überlebende Ehepartner neben seinem Erbteil einen Zugewinnausgleich fordern, sofern der Nachlass den während der Ehe erzielten Zugewinn übersteigt. Diese Forderung wird als Nachlassverbindlichkeit behandelt und vor der Erbteilung vom Nachlass abgezogen.
Erbfallschulden
Erbfallschulden entstehen direkt durch den Tod des Erblassers. Hierzu zählen insbesondere die Kosten der Bestattung und gegebenenfalls die Kosten für die Grabpflege. Diese Kosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu begleichen.
Kosten der Bestattung
Die Kosten für die Bestattung des Erblassers zählen zu den vorrangig zu begleichenden Nachlassverbindlichkeiten. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für den Sarg, die Trauerfeier, die Grabstelle und die Grabsteinsetzung. Die Höhe dieser Kosten kann stark variieren und hängt von den individuellen Wünschen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen ab.
Freibeträge
Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer werden Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt und mindern den steuerpflichtigen Erwerb. Zudem existieren Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe variieren und somit den steuerpflichtigen Teil des Erbes weiter reduzieren können. Nachlassverbindlichkeiten und Freibeträge wirken sich somit direkt auf die Höhe der Erbschaftssteuer aus.
Insgesamt spielen Nachlassverbindlichkeiten eine wesentliche Rolle im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Es ist für Erben wichtig, eine genaue Übersicht über bestehende Verbindlichkeiten zu erhalten, um den Wert des Erbes realistisch einschätzen zu können und unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
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