BGH: Vorsorgevollmacht ist eine reine Vertretungsvollmacht
Kategorie: Betreuung & Vorsorge
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2023 (Az. XII ZB 212/22) behandelt die rechtliche Natur und den Umfang einer Vorsorgevollmacht. Es wird festgestellt, dass eine Vorsorgevollmacht als reine Vertretungsvollmacht zu verstehen ist.
Wesentliche Punkte des Urteils:
Hintergrund des Falls
Eine Frau hatte ihrem Sohn eine Vorsorgevollmacht erteilt, die ihn berechtigte, in ihrem Namen rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen. Nach dem Tod der Frau gab es Streitigkeiten unter den Erben darüber, ob der Sohn seine Befugnisse überschritten oder missbraucht hatte. Die Erben klagten daraufhin gegen den Sohn.
Kernfrage des Urteils
Das Gericht musste klären, ob die Vorsorgevollmacht als reine Vertretungsvollmacht anzusehen ist und ob der Sohn im Rahmen dieser Vollmacht gehandelt hat.
Entscheidung des Gerichts
Der BGH bestätigte, dass eine Vorsorgevollmacht eine reine Vertretungsvollmacht ist. Der Sohn hatte im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht gehandelt, und es gab keine Hinweise auf einen Missbrauch der Vollmacht.
Begründung
- Reine Vertretungsvollmacht:
Der BGH stellte klar, dass eine Vorsorgevollmacht ausschließlich als Vertretungsvollmacht anzusehen ist. Das bedeutet, dass der Bevollmächtigte im Namen und für Rechnung des Vollmachtgebers handelt, ohne eigene Entscheidungsbefugnisse zu haben.
- Handlung im Rahmen der Vollmacht:
Der BGH überprüfte die Handlungen des Sohnes und stellte fest, dass diese im Rahmen der erteilten Vollmacht lagen. Der Sohn hatte lediglich die Entscheidungen seiner Mutter umgesetzt und keine eigenen Interessen verfolgt.
- Keine Missbrauchsbeweise:
Das Gericht fand keine Beweise dafür, dass der Sohn die Vorsorgevollmacht missbraucht hatte. Alle Handlungen wurden als im Interesse der Mutter und im Einklang mit der Vollmacht bewertet.
- Folgen des Urteils:
Die Handlungen des Sohnes bleiben gültig, da sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht erfolgten. Die Erben können diese Handlungen nicht anfechten oder rückgängig machen. Das Urteil bestätigt die Rechtssicherheit von Handlungen, die auf Basis einer Vorsorgevollmacht vorgenommen werden.
Fazit
Das Urteil verdeutlicht, dass eine Vorsorgevollmacht als reine Vertretungsvollmacht gilt, bei der die/der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handelt. Es unterstreicht die Bedeutung einer klar formulierten und rechtlich korrekten Vorsorgevollmacht, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Für Bevollmächtigte bedeutet dies, dass sie strikt im Interesse und nach den Anweisungen der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers handeln müssen, um Missbrauchsvorwürfe zu vermeiden.
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