Auswirkung eines vor der Ehe geschlossenen Erbvertrags bei Scheidung
Kategorie: Erben & vererben
Ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag wird oft von Ehepaaren erstellt, um ihr gemeinsames Vermögen zu verwalten und die Lebensgrundlage des überlebenden Partners zu sichern. Besonders beliebt ist das Berliner Testament, bei dem der überlebende Ehepartner als Erbe eingesetzt wird und die Kinder erst nach dessen Tod erben.
Sachverhalt
In einem konkreten Fall erstellte ein Paar, das zu diesem Zeitpunkt nicht verheiratet war, einen notariellen Erbvertrag. Sie setzten sich gegenseitig als Alleinerben ein und vereinbarten, dass im Falle einer Trennung oder Scheidung ein „Erwerbsrecht“ für einen Teil einer Immobilie der Frau bestehen sollte. Jahre später heiratete das Paar, doch die Frau verstarb und hinterließ einen Sohn. Der Ex-Ehemann beantragte einen Erbschein, um als Alleinerbe anerkannt zu werden.
Auslegung des Erbvertrags durch Gerichte
Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht erkannten den Ex-Ehemann als Alleinerben an. Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser stellte fest, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Erbeinsetzung im Erbvertrag ungültig werden sollte, falls die Ehe geschieden würde.
Gesetzliche Regelungen und BGH-Entscheidung
Grundsätzlich ist im BGB nachzulesen, dass eine letztwillige Verfügung zugunsten des Ehepartners unwirksam wird, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde. Der BGH entschied jedoch, dass diese Regelung nicht für Erbverträge gilt, die vor der Ehe geschlossen wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was bedeutet diese Entscheidung für Ehepaare und Lebenspartner?
Die Entscheidung des BGH unterstreicht die Bedeutung des Zeitpunkts der Testamentserrichtung. Ehepaare, die während der Ehe ein Testament errichten, können davon ausgehen, dass die Regelung des BGB greift. Lebenspartner, die vor der Ehe einen Erbvertrag aufgesetzt haben, müssen hingegen beachten, dass diese Vermutung nicht automatisch gilt.
Empfehlungen für Ehegatten und Lebenspartner
- Zeitpunkt der Errichtung: Der Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist entscheidend. Bei Ehegatten gilt die gesetzliche Regelung des § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn das Testament während der Ehe erstellt wurde.
- Erbverträge vor der Ehe: Lebenspartner sollten bei vorehelichen Erbverträgen konkret regeln, was im Falle einer späteren Scheidung geschehen soll.
- Regelmäßige Überprüfung: Es ist ratsam, Erbverträge und Testamente regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere bei Veränderungen im Beziehungsstatus.
Mit dieser Entscheidung hat der BGH Klarheit geschaffen und betont, wie wichtig es ist, bei der Errichtung von Erbverträgen und Testamenten sorgfältig vorzugehen und alle Eventualitäten zu bedenken.
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