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Urnengrab auflösen: Was passiert mit der Urne?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Urnengräber haben eine festgelegte Ruhezeit, die je nach Friedhof und Region zwischen 10 und 20 Jahren liegt. Doch was passiert eigentlich mit der Urne, wenn diese Zeit abgelaufen ist? Welche Möglichkeiten gibt es für Angehörige, und was ist dabei gesetzlich erlaubt? Hier erfahren Sie, was Sie rund um die Auflösung eines Urnengrabs wissen müssen.

Warum wird ein Urnengrab aufgelöst?

Ein Urnengrab wird, wie viele andere Grabarten, nur für eine bestimmte Ruhezeit vergeben. Nach Ablauf dieser Frist können Angehörige entscheiden, ob das Grab verlängert oder aufgelöst wird. Wenn Sie sich für die Auflösung entscheiden, stellt sich die Frage: Wohin mit der Urne?

Wohin mit der Urne? Ihre Optionen im Überblick

Nach Ablauf der Ruhezeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie mit der Urne weiter verfahren können. Hier sind die gängigsten Optionen:

  1. Überführung in ein anderes Grab oder ein Kolumbarium
    Eine beliebte Lösung ist, die Urne an einem anderen Ort erneut beizusetzen. Das kann ein anderes Grab sein oder ein Kolumbarium. Ein Kolumbarium ist ein spezieller Ort, an dem Urnen in Nischen aufbewahrt werden und Angehörige weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Lieben zu besuchen und das Andenken zu bewahren.
  2. Gemeinschaftsgrab oder Naturbestattung
    Manche Friedhöfe bieten Gemeinschaftsgräber an, in denen mehrere Urnen gemeinsam beigesetzt werden. Diese Lösung ist oft kostengünstig und schafft einen Ort der Erinnerung. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Naturbestattung, bei der die Asche in der Natur beigesetzt wird – etwa in einem Wald oder sogar einem Fluss. Solche Naturbestattungen unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen Vorschriften, weshalb es ratsam ist, sich im Vorfeld genau zu informieren.
  3. Rückführung und Verstreuung der Asche
    In Deutschland ist das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen nur in bestimmten Fällen erlaubt. In dafür ausgewiesenen Waldflächen, sogenannten Ruheforsten, kann die Asche oft verstreut werden. Wer sich eine Verstreuung im Ausland wünscht, kann sich auch hier über die jeweiligen Vorschriften informieren. Es ist dabei wichtig, frühzeitig zu klären, ob und wie diese Form der Abschiednahme möglich ist.

Die richtige Entscheidung treffen

Die Wahl, wie Sie nach Ablauf der Ruhezeit mit der Urne verfahren möchten, ist eine persönliche Entscheidung. Oft lohnt es sich, das Gespräch mit der Friedhofsverwaltung oder einem Bestattungsinstitut zu suchen, um die Optionen und rechtlichen Aspekte genauer zu besprechen. Die beste Lösung ist diejenige, die sowohl das An-denken an den Verstorbenen würdigt als auch für Sie als Hinterbliebene ein Gefühl des Trostes vermittelt.

Fazit

Die Entscheidung, was mit einer Urne nach Ablauf der Ruhezeit geschehen soll, bietet verschiedene Möglichkeiten – von der erneuten Beisetzung an einem neuen Ort bis hin zur Naturbestattung. Welche Option die richtige ist, hängt ganz von Ihren persönlichen Vorstellungen und den rechtlichen Möglichkeiten ab.

Haben Sie Fragen zur Auflösung einer Urnengrabstätte? Berater der lightzins-Nachlassverwaltung stehen zur Beantwortung gerne zur Verfügung. Es werden speziell für Ihre persönliche Situation gewünschte Lösungen gefunden. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.