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Vorsorgevollmacht: Der Wohnort eines Pflegeheims ist wichtig

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Wenn ein geliebter Mensch nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, kann eine Vorsorgevollmacht eine wertvolle Hilfe sein. Doch was passiert, wenn ein Bevollmächtigter Entscheidungen trifft, die das Familienleben erheblich beeinträchtigen?

Ein aktueller Fall zeigt, dass Entscheidungen über den Wohnort eines Pflegeheims weitreichende Konsequenzen haben können – nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Vollmacht selbst.

Der Fall: Pflegeheim weit weg von der Familie

Ein 82-jähriger Pflegebedürftiger wurde von seinem Sohn, der als Bevollmächtigter handelte, in ein Pflegeheim verlegt, das 200 Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt war. Dadurch konnte die betagte Ehefrau ihren Mann nicht mehr regelmäßig besuchen, und die eheliche Lebensgemeinschaft wurde praktisch unmöglich.

Die Entscheidung des Bevollmächtigten wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Das Gericht entschied:
Wenn eine solche Verlegung schwerwiegende Auswirkungen auf die familiären Bindungen hat, kann dies zur Ungeeignetheit des Bevollmächtigten führen. In diesem Fall darf er die Vollmacht nicht länger ausüben, und es wird eine gerichtliche Betreuung eingerichtet.

Die Pflichten eines Bevollmächtigten

Auch wenn eine vollstationäre Pflege notwendig ist, bleibt es Aufgabe des Bevollmächtigten, wichtige familiäre Bindungen wie die Ehe oder die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern zu wahren. Entscheidungen, die diese Bindungen massiv beeinträchtigen, sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie durch sehr gewichtige Gründe untermauert werden – etwa eine besondere medizinische Versorgung, die nur in einem weit entfernten Heim möglich ist.

Warum der Staat eingreift

Die Einrichtung einer Betreuung durch ein Gericht bedeutet einen tiefen Eingriff in die Rechte des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Dennoch kann sie nötig sein, wenn der Schutz von Ehe und Familie auf dem Spiel steht. Der Staat ist nach Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet, Ehe und Familie zu schützen.

Was bedeutet das für Angehörige?

Dieser Fall macht deutlich: Bevollmächtigte sollten ihre Entscheidungen stets im Sinne des Vollmachtgebers treffen und dabei das Wohl der Familie im Blick behalten. Wer unsicher ist, ob eine Verlegung in ein weit entferntes Pflegeheim wirklich notwendig ist, sollte alle Alternativen sorgfältig prüfen und sich, wenn nötig, rechtlich oder fachlich beraten lassen.

Denn eines ist klar: Entscheidungen, die das Leben des Vollmachtgebers und seiner Familie nachhaltig beeinträchtigen, können zur Folge haben, dass die Vorsorgevollmacht ihre Gültigkeit verliert.

Mit einer gut durchdachten Vorsorgevollmacht und einer klaren Kommunikation zwischen Bevollmächtigtem und Angehörigen lassen sich viele Konflikte vermeiden. Sorgen Sie rechtzeitig vor und klären Sie Ihre Wünsche – für sich selbst und Ihre Liebsten.

Spezialisten der lightzins eG – Betreuung und Vorsorge – verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von General- und Vorsorgevollmachten. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.