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Was passiert mit der Rente eines Verstorbenen?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Die gesetzliche Rente begleitet uns nicht nur im Leben, sondern oft auch darüber hinaus – zumindest für die Hinterbliebenen. Doch was passiert genau mit der Rente, wenn jemand stirbt? Welche Ansprüche haben Ehepartner, Kinder und andere Angehörige und was geschieht, wenn es keine Hinterbliebenen gibt?

Witwen- und Witwerrente: Unterstützung für den Partner

Wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner stirbt, greift die sogenannte Hinterbliebenenrente. Das bedeutet: Der überlebende Partner kann einen Teil der Rente des Verstorbenen beziehen, vorausgesetzt, der Verstorbene hat mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und die Ehe bestand länger als ein Jahr.

Wie viel Rente bekommt der Hinterbliebene?

Das „Sterbevierteljahr“

In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird die Rente des Verstorbenen noch in voller Höhe an den überlebenden Partner ausgezahlt. Dies bietet eine wichtige finanzielle Übergangsphase.

Waisenrente: Absicherung für Kinder

Kinder, die einen Elternteil oder beide Eltern verlieren, haben Anspruch auf eine Waisenrente. Diese wird gezahlt, solange die Kinder minderjährig sind oder sich – in bestimmten Fällen – in Ausbildung befinden (bis maximal 27 Jahre).

Wie hoch ist die Waisenrente?

Erziehungsrente: Für geschiedene Elternteile

Auch geschiedene Partner können Anspruch auf eine Rente haben, wenn sie gemeinsame minderjährige Kinder erziehen und der geschiedene Partner verstirbt. Voraussetzung ist, dass der Überlebende mindestens fünf Beitragsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann und nicht erneut geheiratet hat.

Was passiert, wenn es keine Hinterbliebenen gibt?

Gibt es keine anspruchsberechtigten Angehörigen, erlischt die Rente des Verstorbenen. In diesem Fall fließen keine weiteren Zahlungen.

Gut zu wissen

Die Regelungen zur Hinterbliebenenrente sind komplex und hängen von vielen Faktoren ab. Es lohnt sich, im Zweifel Rat bei der Rentenversicherung oder einem Experten einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Hinterbliebenen optimal abgesichert sind.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.