Assistance-Leistungen
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Assistance-Leistungen der lightzins eG in Bochum

Das Wichtigste in Kürze

Unter Assistance-Leistungen versteht man Beratungen und direkte Hilfsleistungen, die bei einem konkreten Schaden- oder Lebensereignis schnell und unkompliziert Erleichterung bringen. Als Mitglied unterstützen die Experten der lightzins eG, Bochum, Sie schnell und unkompliziert u. a. in folgenden Bereichen:

Situationen, in denen unsere Mitglieder auf uns zählen können

In folgenden Bereichen profitieren unsere Mitglieder von den Assistance-Leistungen der lightzins eG:

Sozialrechtsberatung

Sozialrechtsberatung

Zu folgenden Themen können Sie auf Unterstützung zählen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitslosengeld I + II (Hartz IV)
  • Krankenversicherung
  • Pflege
  • Sozialhilfe, Grundsicherung
  • Behinderung
  • Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle
  • staatliche Entschädigungsleistungen
  • medizinische und berufliche Rehabilitation
Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Förderorganisationen der Länder, des Bundes und der EU, können Sie sich bei folgenden Themen auf unsere Unterstützung verlassen:

  • Beratung bei Existenzgründung
  • Finanzierungsberatung und Begleitung bei Bankgesprächen
  • Rating
  • Vermögensplanung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Buchhaltung und Controlling
  • Durchführung von Unternehmensanalysen
  • Betreuung bei Unternehmensumwandlungen
  • Beratung bei An- und Verkauf von Unternehmen
Immobilienberatung

Immobilienberatung

Bei der Immobilienberatung können sich unsere Mitglieder sowohl auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der lightzins eG als auch auf zertifizierte und öffentlich bestellte Kopperationspartnerinnen und -partner verlassen:

Wir unterstützen Sie bei der Markt- und Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie bei

  • Vermögensauseinandersetzungen in Angelegenheiten im Familienrecht
  • Vermögensübertragungen
  • Beratung bei Ankauf oder Verkauf von Immobilien
  • Angelegenheiten rund um Schenkung- und Erbschaftsteuer
  • Wertermittlung bei Beleihung von Immobilien

Zudem unterstützen wir Sie bei der Bewertung von

  • unbebauten Grundstücken
  • Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Mehrfamilienhäusern
  • gemischt genutzten Grundstücken
  • Geschäftsimmobilien, Gewerbeimmobilien und Industrieimmobilien
  • Spezialimmobilien (z. B. Hotels, Kliniken, Altenheime)
  • Erbbaugrundstücken und Erbbaurechten
  • Rechten und Belastungen an Grundstücken
Klaus Dieter Girnt

Beruhigt alles geregelt wissen. Werden auch Sie Mitglied!

Die Assistance-Leistungen stehen exklusiv den Mitgliedern der lightzins eG zur Verfügung. Mehrere hundert Mandanten genießen bereits als Mitglied die zahlreichen Vorteile unserer Assistenzgenossenschaft. Profitieren auch Sie von den vielfältigen Leistungen einer Mitgliedschaft. Wissen Sie sich mit einem starken Partner an Ihrer Seite bestens geschützt. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Steuerberatung

Steuerberatung

Mit der lightzins eG kooperierende Steuerberater unterstützen unsere Mitglieder:

  • durch Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • mit Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • bei Erstellung von Schenkungssteuererklärungen
  • bei Steuergestaltungen
  • durch steuerliche Beratung und Gestaltung
Wohnen und leben im Alter

Wohnen und leben im Alter

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei Themen rund um die Pflege durch:

  • Beratung und Koordination
  • Organisation einer 24-Stunden-Betreuung
  • Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte
  • Organisation einer stundenweisen Betreuung
  • Beschaffung von Hilfsmitteln und Produkten
  • Stellen von Anträgen und Einreichen von Widersprüchen bei Pflegebescheiden und gegenüber Sozialhilfeträgern
  • Organisation von Badumbau und Einbau von Liftsystemen
Rechtsberatung

Rechtsberatung

Die lightzins eG genießt das "Genossenschaftsprivileg" mit der Erlaubnis, Rechtsberatung gemäß § 7 Rechtsdienstleistungsgesetz im Rahmen ihres satzungsgemäßen Aufgabenbereichs anzubieten und durchzuführen.

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