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Ambulanter Pflegevertrag – Was sollte unbedingt drin stehen?

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Viele Menschen kommen irgendwann an den Punkt, an dem sie sich mit dem Thema ambulante Pflege auseinandersetzen müssen. Dabei fühlen sich viele überfordert, wenn es darum geht, einen Pflegevertrag abzuschließen. Wir erklären, was ein Pflegevertrag für häusliche Pflege ist und welche wichtigen Bestimmungen er enthalten sollte.

Was ist ein ambulanter Pflegevertrag?

Ein ambulanter Pflegevertrag wird zwischen dem Pflegebedürftigen und einem Pflegedienst abgeschlossen. In diesem Vertrag werden alle Vereinbarungen zur häuslichen Pflege festgehalten. Dazu gehören die angebotenen Leistungen, die Kosten, Haftungsfragen und die Kündigungsbedingungen. Der Vertrag sollte unbedingt schriftlich abgeschlossen werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Gesetzliche Regelungen

Laut § 120 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) muss der Pflegevertrag die Art, den Inhalt und den Umfang der Leistungen sowie die Kosten detailliert beschreiben. Der Pflegedienst ist verpflichtet, den Pflegebedürftigen schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und bei wesentlichen Veränderungen den Vertrag anzupassen.

Wichtige Regelungen im Pflegevertrag

1. Vertragspartner

Der Pflegebedürftige ist in der Regel der Vertragspartner, auch wenn eine gesetzliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht besteht. Unterschreiben kann der Pflegebedürftige selbst oder der Bevollmächtigte, der jedoch klarstellen sollte, dass er im Auftrag handelt.

2. Pflegeleistungen

Der Vertrag sollte genau festhalten, welche Pflegeleistungen erbracht werden. Mögliche Leistungen sind:

Die Pflegeleistungen sollten klar beschrieben und in Leistungspaketen oder -modulen zusammengefasst sein.

3. Kosten

Der Vertrag muss die Kosten der Pflegeleistungen genau aufschlüsseln. Dazu gehört auch die Information über zusätzliche Leistungen, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden.

4. Leistungsnachweise und Pflegedokumentation

Es sollte geregelt sein, dass der Pflegedienst eine Pflegedokumentation führt und wie diese Daten geschützt werden.

5. Haftung

Der Pflegevertrag sollte Haftungsregelungen enthalten. Pflegedienste dürfen ihre Haftung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränken. Bei leichten Schäden muss der Pflegedienst haften.

6. Zutritt zur Wohnung

Es sollte geklärt sein, wie der Pflegedienst Zutritt zur Wohnung erhält. Falls der Pflegedienst einen Schlüssel bekommt, sollte geregelt sein, was bei Verlust des Schlüssels passiert.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Der Pflegedienst hat in der Regel eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. Mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet der Vertrag automatisch.

Fazit

Ein ambulanter Pflegevertrag sollte alle relevanten Aspekte der häuslichen Pflege klar regeln. Bei Unsicherheiten kann Sie das Expertenteam der lightzins eG beraten. So stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten gut informiert und abgesichert sind.

Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.