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Ausschlagung der Erbschaft: So geht’s richtig

Kategorie: Nachlassabwicklung

Erben kann jeder, aber manchmal lohnt es sich, genau hinzuschauen. Besonders wenn ein Nachlass mit Schulden belastet ist, sollte man über eine Ausschlagung nachdenken. Doch was bedeutet das eigentlich und wie funktioniert es? Hier ist eine einfache Erklärung.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Wenn jemand stirbt, können die Erben die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Annahme ist unkompliziert, aber bei der Ausschlagung gibt es ein paar Dinge zu beachten:

  1. Frist beachten: Sie müssen die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Diese Frist beginnt, sobald Sie vom Erbfall erfahren.
  2. Richtige Stelle: Die Ausschlagung erfolgt durch eine Erklärung beim deutschen Nachlassgericht.

Ein Fallbeispiel: Was ist geschehen?

Ein Erblasser ist verstorben, ohne Kinder zu hinterlassen. Verwandte wie Eltern oder Geschwister sind bereits verstorben. Die Erbfolge war daher etwas komplizierter:

Nach dem Tod beantragte Beteiligte 1 einen Erbschein, der sie und Beteiligte 2 zu je ½ als Erben ausweist. Beteiligte 2 nahm die Erbschaft telefonisch an, widerrief diese Annahme jedoch später durch eine notariell beglaubigte Erklärung und schlug die Erbschaft aus.

Daraufhin beantragte Beteiligte 3 einen neuen Erbschein, der Beteiligte 1 zu ½ und sie sowie Beteiligten 4 zu je ¼ als Erben ausweist. Doch das Gericht lehnte ab, da die Anfechtung der Annahme durch Beteiligte 2 nicht wirksam war.

Warum konnte die Annahme nicht angefochten werden?

Die Anfechtung der Erbschaftsannahme unterliegt strengen Regeln. Ein Anfechtungsgrund nach den §§ 119, 123 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss vorliegen. Ein spezieller erbrechtlicher Anfechtungsgrund ist § 1956 BGB. Diese Regelung greift, wenn jemand irrtümlich davon ausgeht, dass er die Erbschaft bereits ausgeschlagen hat, aber die Frist versäumt wurde.

Wichtig ist dabei die Anfechtungsfrist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt, sobald man den Anfechtungsgrund kennt. Der Antrag muss beim Nachlassgericht eingereicht werden, entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form.

Das Problem im Fall

Beteiligte 2 glaubte, die Erbschaft wirksam ausgeschlagen zu haben. Doch ihre Erklärung gelangte erst Monate später zu den Akten. Deshalb konnte das Gericht die wirksame Ausschlagung nicht anerkennen.

Wichtige Punkte zur Ausschlagung einer Erbschaft

In diesem speziellen Fall wurde später gerichtlich festgestellt, dass die Ausschlagung durch Beteiligte 2 wirksam war, und ihre Kinder traten an ihre Stelle in der Erbfolge.

Wer eine Erbschaft ausschlagen möchte, sollte die Frist und die rechtlichen Vorgaben genau beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.