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Besteuerung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses

Kategorie: Erben & vererben

In einem Urteil behandelte der Bundesfinanzhof die Besteuerung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses und die damit verbundenen steuerlichen Konsequenzen und kommt zu folgendem Ergebnis:

Hintergrund des Falls

Ein Erblasser hatte in seinem Testament ein Vermächtnis zugunsten eines Familienmitglieds (Vermächtnisnehmer) angeordnet. Dieses Vermächtnis sollte jedoch erst mit dem Eintritt einer bestimmten Bedingung wirksam werden (aufschiebend bedingtes Vermächtnis). Das Finanzamt setzte bereits bei Anfall der Erbschaft die Erbschaftssteuer fest, obwohl die Bedingung zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten war. Der Vermächtnisnehmer klagte gegen diese Vorgehensweise.

Kernfrage des Urteils

Das Gericht musste entscheiden, ob ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis bereits bei Anfall der Erbschaft steuerpflichtig ist oder ob die Besteuerung erst mit Eintritt der Bedingung erfolgen darf.

Entscheidung des Gerichts

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Besteuerung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses erst mit Eintritt der Bedingung erfolgen darf. Das bedeutet, dass die Erbschaftssteuer erst dann anfällt, wenn die Bedingung tatsächlich eingetreten ist und der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis somit tatsächlich erhält.

Begründung

Fazit

Das Urteil zeigt, dass bei der Besteuerung von aufschiebend bedingten Vermächtnissen die Bedingung zunächst eintreten muss, bevor die Erbschaftssteuer fällig wird. Dies schützt Vermächtnisnehmer davor, Steuern auf Vermögenswerte zahlen zu müssen, die sie möglicherweise nie erhalten, falls die Bedingung nicht eintritt. Für Erblasser und Vermächtnisnehmer ist es wichtig, diese Regelung zu kennen, um die steuerlichen Auswirkungen besser planen zu können.

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. August 2021 (Az. II R 2/20)

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.