Die Europäische Erbrechtsverordnung
Kategorie: Erben & vererben
Die Europäische Erbrechtsverordnung regelt bei einem Erbfall mit Auslandsberührung besondere Sachverhalte.
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 ist im Falle eines grenzüberschreitenden Erbfalls die seit dem Jahre 2012 gültige EU-Erbrechtsverordnung zu beachten.
Dies bedeutet, dass in einem Erbfall seit dem 17.08.2015 das Erbrecht des Landes gilt, in dem der Erblasser seinen „letzten gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
Ist der Erblasser beispielsweise dauerhaft aus Deutschland weggezogen und lebt ständig auf Mallorca oder in der Toskana (als beispielsweise Altersruhesitz), regelt die EU-Verordnung in durchaus gravierender Weise Rechtsfolgen, die viele bisher nicht bedacht haben (dürften).
Interessant ist in diesem Zusammenhang zum einen, dass dem Erblasser die Möglichkeit der Rechtswahl gegeben ist, und zum anderen, dass diese EU-Verordnung durchaus interessante Gestaltungsoptionen und Erbfolgen ermöglicht.
Bereits erstellte Testamente sollten auf den Prüfstand gestellt und ggfls. angepasst werden.
Gerne beraten wir Sie zur korrekten Gestaltung, auch zu einer Anpassung, Ihres Testaments. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.
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