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Erbe ausgeschlagen – Welche Rechte stehen dem Pflichtteilsberechtigten zu?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Falls Sie Erbe geworden sind und die Erbschaft überschuldet ist, sollten Sie die Ausschlagung der Erbschaft prüfen; denn der sich daraus ergebende Pflichtteilsanspruch kann höher sein als das Ihnen zustehende Erbe.

Ob dem Ausschlagenden ein Auskunftsanspruch zusteht, hat den BGH beschäftigt und dieser hat zugunsten den Erben, die den Pflichtteil ausschlagen, entschieden:

Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Auskunftsanspruch

Dem Pflichtteilsberechtigten, der das Erbe ausschlägt, steht ein Auskunftsanspruch zu. Schlägt er nicht aus, hat er darauf keinen Anspruch. Entscheidend ist, dass nicht differenziert wird zwischen dem Pflichtteilsberechtigten, der von Anfang an kein Erbe war und demjenigen, der erst durch die Ausschlagung Nichterbe geworden ist.

Eine Privilegierung ist dadurch ausgeschlossen, denn gerade durch die Ausschlagung hat er nicht mehr Rechte als einer, der von Anfang an pflichtteilsberechtigter Nichterbe ist.

Es herrscht die falsche Annahme, dass Pflichtteilsansprüche auch immer dann entstehen, wenn der Erbberechtigte sein Erbe ausschlägt. Nur in wenigen Fällen stehen einem Pflichtteilsberechtigten Pflichtteilsrechte zu, zum Beispiel, wenn der Erbe in seiner Erbschaft beschränkt oder beschwert wurde.

Es hängt vom Erbfall ab, ob und in welcher Höhe Sie pflichtteilsberechtigt sind. Unser erfahrenes Team von Anwälten und Anwältinnen verfügt über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im Bereich des Erbrechts und des Pflichtteilsrechts. Auch bei der Einforderung des Pflichtteilsrechts stehen wir Ihnen zur Verfügung. Das Team der lightzins eG ist bestrebt, maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation zu entwickeln und steht Ihnen mit starkem Engagement zur Seite.

Vereinbaren Sie hierzu einen Besprechungstermin, einen Telefontermin oder senden Sie uns eine E-Mail.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.