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General- und Vorsorgevollmacht: Ein starkes Werkzeug für die eigene Zukunft

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Eine plötzliche Krankheit, ein Unfall oder das Alter – es gibt viele Gründe, warum Menschen irgendwann nicht mehr in der Lage sein könnten, ihre Angelegenheiten selbst regeln zu können. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sicherstellen, dass in solchen Situationen eine vertraute Person für einen handeln darf. Die General- und Vorsorgevollmacht ist ein entscheidendes Instrument, um diese Selbstbestimmung zu bewahren.

Ohne eine solche Vollmacht müsste ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen, der dann die Entscheidungen trifft. Mit einer General- und Vorsorgevollmacht kann das vermieden werden: Sie erlaubt einer Person Ihres Vertrauens, Ihre medizinischen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in Ihrem Namen zu regeln.

Was regelt eine General- und Vorsorgevollmacht?

In einer General- und Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf. Die Vollmacht umfasst unter anderem folgende Bereiche:

Wichtig zu wissen: Eine solche Vollmacht tritt sofort in Kraft, nicht erst, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig wird. Sie kann also bereits genutzt werden, solange Sie noch voll handlungsfähig sind.

Das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem

Die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Person, die Sie bevollmächtigen, beruht auf Vertrauen. Dennoch ist es wichtig, klare Regeln zu treffen. Im Außenverhältnis – also gegenüber Dritten wie Banken oder Behörden – gilt die Vollmacht in der Regel uneingeschränkt. Das bedeutet: Handlungen des Bevollmächtigten sind auch dann rechtlich wirksam, wenn sie Ihren internen Absprachen widersprechen. Dritte sollen darauf vertrauen können, dass die Vollmacht gültig ist.

Im Innenverhältnis – also zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten – können Sie jedoch präzise Anweisungen geben. Diese regeln, wie die Vollmacht genutzt werden soll. Verstöße gegen diese Absprachen können zwar rechtliche Konsequenzen haben, ändern aber nichts an der Außenwirkung.

Schenkungen: Ein sensibler Bereich

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn es um Schenkungen geht. Ohne klare Rege-lungen in der Vollmacht kann ein Bevollmächtigter Vermögenswerte verschenken – sogar an sich selbst. Um Streitigkeiten oder Missbrauch zu vermeiden, sollten Sie in der Vollmacht ausdrücklich festlegen, ob und in welchem Umfang Schenkungen erlaubt sind.

Tipps der lightzins eG für Ihre Vorsorgevollmacht

Fazit

Die General- und Vorsorgevollmacht ist ein mächtiges Werkzeug, um rechtzeitig Vorsorge zu treffen und Ihre Selbstbestimmung zu sichern. Durch eine detaillierte Ausgestaltung können Sie nicht nur Streitigkeiten vermeiden, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Experten der lightzins eG helfen Ihnen gerne, eine Vollmacht zu erstellen, die individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Bleiben Sie handlungsfähig – auch in schwierigen Zeiten. Sprechen Sie uns an!

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.