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Ohne Zahlung droht Räumung im Pflegeheim

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Eine ältere Dame, die in einem Pflegeheim lebt und unter rechtlicher Betreuung steht, hat jahrelang das Pflegegeld nicht vollständig bezahlt. Trotz mehrfacher Mahnungen blieben rund 35.000 Euro an Pflegegeld unbezahlt. Das Pflegeheim sah sich daher gezwungen, den Heimvertrag zu kündigen und klagte vor dem Landgericht Lübeck auf Räumung.

Gerichtsurteil und Konsequenzen

Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Kündigung des Heimvertrags wegen der erheblichen Zahlungsrückstände rechtmäßig ist und die Frau das Zimmer räumen muss. Eine Verlängerung der Räumungsfrist wurde nicht gewährt, da der Betreuer seiner Pflicht, das Pflegegeld zu zahlen und eine alternative Unterkunft zu finden, nicht nachgekommen war. Die finanziellen Belastungen für das Pflegeheim und andere Bewohner durch die offenen Zahlungen wurden als schwerwiegend betrachtet.

Rechtliche Betreuung und Räumungsfrist

Weitere wichtige Aspekte

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Lübeck macht deutlich, dass Pflegeheime ihre Forderungen bei erheblichen Zahlungsrückständen durchsetzen können. Es betont auch die Verantwortung der Betreuer, die finanziellen Verpflichtungen der betreuten Person ernst zu nehmen. Andernfalls droht eine Kündigung und Räumung, die gerade für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Personen eine große Belastung darstellen kann. Eine gleiche Verantwortung besteht auch einer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Person.

Betreuer der lightzins eG, auch tätig als Bevollmächtigte im Rahmen von wirksamen Vorsorgevollmachten, verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Bereich „Betreuung und Vorsorge“.

Es werden maßgeschneiderte Lösungen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht entwickelt und auch die dazugehörende Betreuung übernommen. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.