Ohne Zahlung droht Räumung im Pflegeheim
Kategorie: Betreuung & Vorsorge
Eine ältere Dame, die in einem Pflegeheim lebt und unter rechtlicher Betreuung steht, hat jahrelang das Pflegegeld nicht vollständig bezahlt. Trotz mehrfacher Mahnungen blieben rund 35.000 Euro an Pflegegeld unbezahlt. Das Pflegeheim sah sich daher gezwungen, den Heimvertrag zu kündigen und klagte vor dem Landgericht Lübeck auf Räumung.
Gerichtsurteil und Konsequenzen
Das Landgericht Lübeck entschied, dass die Kündigung des Heimvertrags wegen der erheblichen Zahlungsrückstände rechtmäßig ist und die Frau das Zimmer räumen muss. Eine Verlängerung der Räumungsfrist wurde nicht gewährt, da der Betreuer seiner Pflicht, das Pflegegeld zu zahlen und eine alternative Unterkunft zu finden, nicht nachgekommen war. Die finanziellen Belastungen für das Pflegeheim und andere Bewohner durch die offenen Zahlungen wurden als schwerwiegend betrachtet.
Rechtliche Betreuung und Räumungsfrist
- Rechtliche Betreuung: Wird vom Gericht angeordnet, wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, um Personen zu unterstützen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Der Betreuer übernimmt dann Aufgaben, wie die Verwaltung der Finanzen.
- Räumungsfrist: Nach einer rechtskräftigen Räumungsklage muss die Wohnung oder das Zimmer normalerweise sofort geräumt werden. Das Gericht kann aber eine Frist von maximal einem Jahr gewähren, damit der Betroffene mehr Zeit für den Auszug hat.
Weitere wichtige Aspekte
- Betreuerpflichten: Erfüllt ein rechtlicher Betreuer seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß, kann die betreute Person Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies war jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Urteils.
- Vollstreckungsschutz: In Ausnahmefällen, wenn eine Räumung eine unzumutbare Härte darstellen würde, kann die Vollstreckung des Urteils ausgesetzt werden.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Lübeck macht deutlich, dass Pflegeheime ihre Forderungen bei erheblichen Zahlungsrückständen durchsetzen können. Es betont auch die Verantwortung der Betreuer, die finanziellen Verpflichtungen der betreuten Person ernst zu nehmen. Andernfalls droht eine Kündigung und Räumung, die gerade für ältere und gesundheitlich eingeschränkte Personen eine große Belastung darstellen kann. Eine gleiche Verantwortung besteht auch einer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigten Person.
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