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Pflegekosten fressen Rente – Was Sie dagegen tun können

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Die Pflege wird seit Jahren immer teurer, und viele Betroffene fragen sich, wie sie mit den hohen Kosten umgehen sollen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen praktische Tipps und Möglichkeiten vorstellen, wie Sie die Pflegekosten in den Griff bekommen können, ohne Ihre Rente komplett aufbrauchen zu müssen.

Die aktuelle Situation – Pflegekosten auf Rekordniveau

Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige derzeit etwa 3.123 Euro pro Monat für die Unterbringung in einem Pflegeheim, und das oft ohne Zuschüsse. Obwohl es seit Anfang 2024 gewisse Entlastungen gibt, reicht das für viele nicht aus, um die steigenden Kosten zu decken. Wenn die Rente nicht ausreicht, um diese Kosten zu tragen, müssen wir Alternativen finden.

Prüfen Sie die Erhöhungsschreiben genau

Ein wichtiger erster Schritt ist, die Erhöhungsschreiben der Pflegeheime genau zu prüfen. Viele dieser Schreiben sind fehlerhaft. Eine fehlerhafte Ankündigung einer Preiserhöhung muss nicht akzeptiert werden. Laut § 9 Abs. 2 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) müssen solche Schreiben bestimmte Kriterien erfüllen:

Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, müssen Sie der Erhöhung nicht zustimmen.

Das bedeutet zwar nicht, dass Sie die höheren Kosten auf Dauer vermeiden können, aber Sie können den Preisanstieg zumindest aufschieben. In diesem Fall empfiehlt es sich, Rat einzuholen, um das Schreiben überprüfen zu lassen.

Was tun, wenn die Rente nicht ausreicht?

Wenn Ihre Rente nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, gibt es verschiedene staatliche Hilfen, die Sie in Anspruch nehmen können.

  1. Hilfe zur Pflege
    Eine der wichtigsten Sozialleistungen in diesem Bereich ist die sogenannte „Hilfe zur Pflege“. Diese Leistung wird gewährt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Diese Leistung muss beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden.

Wichtig: Sie gilt nicht rückwirkend. Daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

  1. Pflegewohngeld als weitere Option
    In einigen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Möglichkeit: das Pflegewohngeld. Diese Leistung wird in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gewährt und deckt die Investitionskosten eines Pflegeheims ab (beispielsweise Mieten oder Instandhaltungskosten). Auch hier darf das Vermögen einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten: 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Ehepaaren.

Wenn Sie in einem dieser Bundesländer leben und Ihre Rente für die Pflegekosten nicht ausreicht, könnte das Pflegewohngeld eine wertvolle Hilfe sein.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der „Hilfe zur Pflege“ und dem Pflegewohngeld gibt es noch andere Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten:

Fazit: Was können Sie tun?

Zusammengefasst haben Sie folgende Möglichkeiten, um die steigenden Pflegekosten zu bewältigen:

  1. Prüfen Sie die Erhöhungsschreiben der Pflegeheime genau – oft sind sie fehlerhaft und damit unwirksam.
  2. Wenn die Rente nicht ausreicht, beantragen Sie „Hilfe zur Pflege“. Diese Sozialleistung unterstützt Sie, wenn Ihr Einkommen und Vermögen gering sind.
  3. In bestimmten Bundesländern können Sie zusätzlich Pflegewohngeld in Anspruch nehmen, um die Investitionskosten des Pflegeheims zu decken.
  4. Nutzen Sie weitere Sozialleistungen, wie die Kleiderpauschale oder erwägen Sie einen Wechsel zur ambulanten Pflege, wenn dies für Ihre Situation möglich ist.

Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig handeln und sich beraten lassen, um keine Ansprüche zu verlieren. Zögern Sie nicht, sich professionelle Unterstützung zu holen.

Sie haben Fragen?

Das war eine kurze Einführung in die Möglichkeiten, wie Sie sich gegen steigende Pflegekosten schützen können. Haben Sie dazu noch Fragen oder möchten Sie mehr über eine bestimmte Option wissen? Spezialisten der Bereiche „Betreuung und Vorsorge“ der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung.

Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.