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Pflegeperson als Erbe in Ihrem Testament

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts München hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Testamentsgestaltung, insbesondere wenn Sie erwägen, eine Pflegeperson als Erbe in Ihrem Testament einzusetzen.

Hintergrund des Urteils

Das Oberlandesgericht München hat am 25. September 2023 in einem Beschluss (Az. 33 Wx 38/23) eine wichtige Entscheidung getroffen, die Personen betrifft, die in ihrem Testament eine Pflegeperson als Erben einsetzen möchten. Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Formulierung im Testament, die den Erben nicht namentlich benennt, sondern stattdessen auf eine Person verweist, die den Erblasser „bis zu seinem Tod pflegt und betreut“, rechtlich gültig ist.

Was bedeutet das Urteil konkret?

Das Gericht entschied, dass solch eine Formulierung problematisch ist, da sie nicht klar definiert, wer genau als Erbe eingesetzt wird. Die Identität des Erben muss zum Zeitpunkt des Erbfalls eindeutig feststellbar sein. Eine Bedingung wie „die Person, die mich bis zu meinem Tod pflegt“, ist oft zu unspezifisch, da möglicherweise mehrere Personen nacheinander Pflegeleistungen erbringen könnten oder der Umfang der Pflege unterschiedlich interpretiert werden kann.

Was bedeutet dies für Sie?

Wenn Sie planen, Ihre Pflegeperson in Ihrem Testament zu berücksichtigen, ist es entscheidend, präzise zu sein:

  1. Namen verwenden: Es ist empfehlenswert, die Pflegeperson namentlich im Testament zu benennen, um jegliche Unsicherheit über die Identität des Erben zu vermeiden.
  2. Klare Definition der Rolle: Wenn Sie wünschen, dass nur die Hauptpflegeperson erbt, definieren Sie genau, was unter „Hauptpflegeperson“ zu verstehen ist, z. B. die Person, welche die tägliche Grundpflege über einen bestimmten Zeitraum vor dem Tod geleistet hat.
  3. Alternativen bedenken: Bedenken Sie auch die Möglichkeit, stattdessen ein Vermächtnis zu setzen, das heißt, Sie können der Pflegeperson einen bestimmten Betrag oder bestimmte Gegenstände vermachen, anstatt sie als Haupterben einzusetzen.

Empfehlungen für die Testamentsgestaltung

Fazit

Die klare Benennung von Erben im Testament ist essenziell, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen verwaltet wird. Das jüngste Urteil des OLG München unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen und rechtlicher Beratung in diesem Prozess.

Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Testaments stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.