Pflegeperson als Erbe in Ihrem Testament
Kategorie: Betreuung & Vorsorge
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts München hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Testamentsgestaltung, insbesondere wenn Sie erwägen, eine Pflegeperson als Erbe in Ihrem Testament einzusetzen.
Hintergrund des Urteils
Das Oberlandesgericht München hat am 25. September 2023 in einem Beschluss (Az. 33 Wx 38/23) eine wichtige Entscheidung getroffen, die Personen betrifft, die in ihrem Testament eine Pflegeperson als Erben einsetzen möchten. Das Gericht beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Formulierung im Testament, die den Erben nicht namentlich benennt, sondern stattdessen auf eine Person verweist, die den Erblasser „bis zu seinem Tod pflegt und betreut“, rechtlich gültig ist.
Was bedeutet das Urteil konkret?
Das Gericht entschied, dass solch eine Formulierung problematisch ist, da sie nicht klar definiert, wer genau als Erbe eingesetzt wird. Die Identität des Erben muss zum Zeitpunkt des Erbfalls eindeutig feststellbar sein. Eine Bedingung wie „die Person, die mich bis zu meinem Tod pflegt“, ist oft zu unspezifisch, da möglicherweise mehrere Personen nacheinander Pflegeleistungen erbringen könnten oder der Umfang der Pflege unterschiedlich interpretiert werden kann.
Was bedeutet dies für Sie?
Wenn Sie planen, Ihre Pflegeperson in Ihrem Testament zu berücksichtigen, ist es entscheidend, präzise zu sein:
- Namen verwenden: Es ist empfehlenswert, die Pflegeperson namentlich im Testament zu benennen, um jegliche Unsicherheit über die Identität des Erben zu vermeiden.
- Klare Definition der Rolle: Wenn Sie wünschen, dass nur die Hauptpflegeperson erbt, definieren Sie genau, was unter „Hauptpflegeperson“ zu verstehen ist, z. B. die Person, welche die tägliche Grundpflege über einen bestimmten Zeitraum vor dem Tod geleistet hat.
- Alternativen bedenken: Bedenken Sie auch die Möglichkeit, stattdessen ein Vermächtnis zu setzen, das heißt, Sie können der Pflegeperson einen bestimmten Betrag oder bestimmte Gegenstände vermachen, anstatt sie als Haupterben einzusetzen.
Empfehlungen für die Testamentsgestaltung
- Beratung suchen: Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwälte für Erbrecht können Ihnen helfen, Ihre Wünsche klar und rechtlich einwandfrei zu formulieren.
- Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen: Passen Sie Ihr Testament an, wenn sich Ihre Beziehung zu der Pflegeperson oder Ihre Absichten ändern.
Fazit
Die klare Benennung von Erben im Testament ist essenziell, um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen verwaltet wird. Das jüngste Urteil des OLG München unterstreicht die Bedeutung präziser Formulierungen und rechtlicher Beratung in diesem Prozess.
Für weitere Fragen oder Unterstützung bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Testaments stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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