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Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen vor mehr als zehn Jahren

Kategorie: Erben & vererben

Das Oberlandesgericht München entschied zu der Frage, ob bei Schenkungen, welche vor mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall gemacht wurden, ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht und kam zu folgendem Beschluss:

Hintergrund des Falls

Ein Erblasser hatte zu Lebzeiten eine Schenkung an einen Dritten gemacht, die mehr als zehn Jahre vor seinem Tod erfolgte. Nach dem Tod des Erblassers beanspruchte ein Pflichtteilsberechtigter eine Ergänzung seines Pflichtteils aufgrund dieser Schenkung. Das Finanzamt lehnte dies ab, da die Schenkung außerhalb der Zehnjahresfrist lag. Der Pflichtteilsberechtigte klagte daraufhin.

Kernfrage des Urteils

Das Gericht musste entscheiden, ob Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen.

Entscheidung des Gerichts

Das OLG München entschied, dass Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt sind, nicht bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden müssen.

Begründung

Folgen des Urteils

Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf Ergänzung seines Pflichtteils wegen der Schenkung, da diese außerhalb der Zehnjahresfrist liegt. Für Erblasser bedeutet dies, dass sie Schenkungen planen können, die nach Ablauf der Zehnjahresfrist nicht mehr pflichtteilsergänzungsrelevant sind.

Fazit

Das Urteil verdeutlicht, dass Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers gemacht wurden, nicht in die Berechnung des Pflichtteils einfließen. Diese Zehnjahresfrist bietet den Erblassern und Erben klare rechtliche Leitlinien und Planungssicherheit bezüglich der Verteilung des Vermögens und der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen.

Oberlandesgericht (OLG) München Urt. V. 8.7.2022 (33 U 5525/21)

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.