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Steuern sparen beim Vererben von Wertpapieren: Was man wissen sollte!

Kategorie: Erben & vererben

Wertpapiere zu vererben kann kompliziert erscheinen, besonders wenn man die steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Hier ein einfacher Überblick, um zu verstehen, wie man beim Vererben von Wertpapieren Steuern sparen kann.

Wertpapiere vererben: Bar oder im Ganzen?

Wenn jemand ein Wertpapierdepot vererben möchte, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Depot als Ganzes vererben: Die Wertpapiere bleiben im Depot und werden so an die Erben weitergegeben.
  2. Anteile verkaufen und Bargeld vererben: Die Wertpapiere werden verkauft und der Erlös in bar vererbt.

Diese beiden Optionen haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.

Erbschaftsteuer und Freibeträge

Wenn das Wertpapierdepot als Ganzes vererbt wird, kann Erbschaftsteuer anfallen. Dies passiert, wenn der Wert des Vermächtnisses den persönlichen Freibetrag des Erben übersteigt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad:

Gewinne und Einkommensteuer

Wenn die Wertpapiere verkauft werden, bevor sie vererbt werden, müssen eventuelle Gewinne versteuert werden – entweder mit der Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer. Vererbt man die Wertpapiere hingegen im Ganzen, wird der Wert der Aktien am Todestag des Erblassers als Grundlage für die Besteuerung genommen. Spätere Kursschwankungen spielen keine Rolle mehr.

Vorteile für Erben mit geringen Einkünften

Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Erben Kinder oder Enkel mit geringen oder keinen eigenen Einkünften sind. Diese können die Aktien über die Jahre hinweg selbst verkaufen und dabei ihre jährlichen Freibeträge nutzen:

Bleiben die Gewinne unter diesen Freibeträgen, fallen keine Steuern an. Selbst wenn die Gewinne die Freibeträge übersteigen, profitieren Geringverdiener oft von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz im Vergleich zum Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Dies kann über die Steuererklärung und die sogenannte „Günstigerprüfung“ beantragt werden.

Fazit

Beim Vererben von Wertpapieren sollte man sorgfältig abwägen, ob man das Depot im Ganzen vererbt oder die Anteile verkauft und Bargeld weitergibt. Je nach persönlicher Situation und Verwandtschaftsgrad der Erben kann man so erheblich Steuern sparen. Besonders Erben mit niedrigen Einkünften können von den verschiedenen Freibeträgen und einem niedrigen Steuersatz profitieren.

Vermögensbetreuer der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Vererbung von Wertpapieren.

Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.