Steuern sparen beim Vererben von Wertpapieren: Was man wissen sollte!
Kategorie: Erben & vererben
Wertpapiere zu vererben kann kompliziert erscheinen, besonders wenn man die steuerlichen Aspekte berücksichtigt. Hier ein einfacher Überblick, um zu verstehen, wie man beim Vererben von Wertpapieren Steuern sparen kann.
Wertpapiere vererben: Bar oder im Ganzen?
Wenn jemand ein Wertpapierdepot vererben möchte, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Depot als Ganzes vererben: Die Wertpapiere bleiben im Depot und werden so an die Erben weitergegeben.
- Anteile verkaufen und Bargeld vererben: Die Wertpapiere werden verkauft und der Erlös in bar vererbt.
Diese beiden Optionen haben unterschiedliche steuerliche Konsequenzen.
Erbschaftsteuer und Freibeträge
Wenn das Wertpapierdepot als Ganzes vererbt wird, kann Erbschaftsteuer anfallen. Dies passiert, wenn der Wert des Vermächtnisses den persönlichen Freibetrag des Erben übersteigt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Geschwister und entfernte Verwandte: 20.000 Euro
Gewinne und Einkommensteuer
Wenn die Wertpapiere verkauft werden, bevor sie vererbt werden, müssen eventuelle Gewinne versteuert werden – entweder mit der Einkommensteuer oder der Abgeltungsteuer. Vererbt man die Wertpapiere hingegen im Ganzen, wird der Wert der Aktien am Todestag des Erblassers als Grundlage für die Besteuerung genommen. Spätere Kursschwankungen spielen keine Rolle mehr.
Vorteile für Erben mit geringen Einkünften
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Erben Kinder oder Enkel mit geringen oder keinen eigenen Einkünften sind. Diese können die Aktien über die Jahre hinweg selbst verkaufen und dabei ihre jährlichen Freibeträge nutzen:
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro pro Jahr
- Grundfreibetrag: 11.604 Euro (im Jahr 2024)
Bleiben die Gewinne unter diesen Freibeträgen, fallen keine Steuern an. Selbst wenn die Gewinne die Freibeträge übersteigen, profitieren Geringverdiener oft von einem niedrigeren persönlichen Steuersatz im Vergleich zum Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent. Dies kann über die Steuererklärung und die sogenannte „Günstigerprüfung“ beantragt werden.
Fazit
Beim Vererben von Wertpapieren sollte man sorgfältig abwägen, ob man das Depot im Ganzen vererbt oder die Anteile verkauft und Bargeld weitergibt. Je nach persönlicher Situation und Verwandtschaftsgrad der Erben kann man so erheblich Steuern sparen. Besonders Erben mit niedrigen Einkünften können von den verschiedenen Freibeträgen und einem niedrigen Steuersatz profitieren.
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