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Stiftung als Erbe einsetzen

Kategorie: Erben & vererben

Die Idee, eine Stiftung als Erbe einzusetzen, gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung. Viele Menschen möchten ihren Nachlass sinnvoll und nachhaltig verwenden, um einen Beitrag für künftige Generationen oder für wohltätige Zwecke zu leisten. Nicht nur (aber auch) für kinderlose bzw. erbenlose Menschen ist das Vererben an eine Stiftung eine interessante Möglichkeit, mit ihrem letzten Willen etwas Gutes zu tun.

Gliederung dieses Artikels

1  Warum eine Stiftung als Erbe einsetzen

2  Arten von Stiftungen

3  Eine Stiftung als Erbe einsetzen: Schritte und Voraussetzungen

4  Stiftung als Erbe einsetzen: Praxisbeispiele

4.1 Stiftung Kinderglück

4.2 Das Schulranzenprojekt der Stiftung Kinderglück

1 Warum eine Stiftung als Erbe einsetzen

Die Entscheidung, eine Stiftung als Erbe einzusetzen, bietet zahlreiche Vorteile und ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen nachhaltig und gezielt einzusetzen. Dabei können Sie individuelle Wünsche und Ziele verfolgen, während Sie gleichzeitig steuerliche Vorteile genießen.

Vermögensschutz

Eine Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus zu schützen und gezielt für bestimmte Zwecke einzusetzen. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen nicht in falsche Hände gerät oder für unerwünschte Zwecke verwendet wird.

Zweckverwirklichung

Durch die Gründung einer Stiftung können Sie Ihren individuellen Zielen und Wünschen Ausdruck verleihen. So können Sie zum Beispiel den Erhalt von Kulturgütern, Umweltschutz, Bildung oder Soziales fördern und damit einen nachhaltigen Beitrag für die Zukunft leisten.

Steuerliche Vorteile

Eine Stiftung kann unter Umständen steuerliche Vorteile bieten. In Deutschland sind Stiftungen beispielsweise von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit, sofern sie gemeinnützige Zwecke verfolgen. Darüber hinaus können Stifter und Erben gegebenenfalls steuerliche Freibeträge geltend machen.

2 Arten von Stiftungen

Rechtsfähige Stiftungen

Rechtsfähige Stiftungen sind eigenständige juristische Personen und haben somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie können selbst Rechte erwerben, Verträge abschließen und verklagt werden. In Deutschland müssen rechtsfähige Stiftungen bei der zuständigen Stiftungsbehörde gemeldet und anerkannt werden. Rechtsfähige Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Nichtrechtsfähige Stiftungen

Nichtrechtsfähige Stiftungen sind keine eigenständigen juristischen Personen und haben somit auch keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind auf die Rechtspersönlichkeit einer anderen juristischen Person angewiesen, die in ihrem Namen handelt. In Deutschland werden nichtrechtsfähige Stiftungen häufig auch als „Treuhandstiftungen“ bezeichnet, da sie von einem Treuhänder verwaltet werden.

3 Eine Stiftung als Erbe einsetzen: Schritte und Voraussetzungen

Testamentarische Verfügung

Um eine Stiftung als Erbe einzusetzen, müssen Sie dies in Ihrem Testament oder Erbvertrag festlegen. Hierbei sollte genau beschrieben werden, welcher Teil Ihres Nachlasses der Stiftung zugutekommen soll und wie das Vermögen verwendet werden soll.

Erben und Pflichtteil

Beachten Sie, dass gesetzliche Erben einen Anspruch auf ihren Pflichtteil haben. Dieser kann nicht durch eine testamentarische Verfügung zugunsten einer Stiftung entzogen werden. Allerdings können Sie mit Ihren Erben eine entsprechende Vereinbarung treffen, um die Stiftung als Erbe einzusetzen.

Rechtliche Beratung

Da die Einsetzung einer Stiftung als Erbe rechtliche und steuerliche Besonderheiten mit sich bringen kann, empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater der lightzins eG zu konsultieren. Unsere Experten können Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Vorhaben unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Klaus Dieter Girnt

Wie Sie eine Stiftung als Erbe einsetzen

Kinderlose bzw. erbenlose Personen stellen sich früher oder später die Frage, wie sie am besten mit ihrem Nachlass verfahren sollen. Möchten Sie es dem Staat schenken oder lieber damit etwas Gutes für die Gesellschaft tun? Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei, damit Ihr letzter Wille auch nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.

Die Nachlassexperten der lightzins eG sind gerne für Sie da!

4 Stiftung als Erbe einsetzen: Praxisbeispiele

In der Praxis gibt es zahlreiche Beispiele für Stiftungen, die als Erbe eingesetzt wurden. Einige bekannte Beispiele sind die Bertelsmann Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und die VolkswagenStiftung. In diesen Fällen wurden Teile des Unternehmensvermögens oder Privatvermögens der Gründer einer Stiftung übertragen, um langfristig gemeinnützige Projekte und Initiativen zu fördern.

Möchten Sie vor Ort im Ruhrgebiet etwas Gutes tun und eine regional tätige Stiftung unterstützen? Dann stellen wir Ihnen gerne die Stiftung Kinderglück in Dortmund vor.

4.1 Stiftung Kinderglück

Nicht alle Kinder haben das Glück, gesund oder in wohlhabende Verhältnisse hineingeboren zu werden. Die Stiftung Kinderglück setzt sich für Kinder und Jugendliche ein, deren Weg in die Welt mit Stolpern beginnt. Armut, Krankheit und Traumatisierung sind oftmals die beherrschenden Themen. Die Stiftung orientiert sich dabei an den Kinderrechten, die essenzielle Begriffe wie Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe beinhalten und setzt sie mit eigenen Hilfsprojekten um.

Das Ziel der Stiftung ist die direkte Zusammenarbeit mit allen maßgebenden Einrichtungen. Dazu gehören u. a. Jugendämter, der Kinderschutzbund, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendhilfezentren und freie Träger der sozialpädagogischen Familienhilfe bzw. Intensivbetreuung von Kindern und Jugendlichen. Durch ein über die Jahre stetig ausgebautes Netzwerk werden auf unterschiedlichste Weise mehr als 10.000 Kinder pro Jahr erreicht. Ein nennenswertes Projekt ist das Schulranzenprojekt.

Informieren Sie sich auf der Webseite der Stiftung Kinderglück über weitere Hintergründe und Projekte.

4.2 Das Schulranzenprojekt der Stiftung Kinderglück

Das Schulranzenprojekt der Stiftung Kinderglück startete 2008 mit der Anfrage eines Schulranzens für einen Erstklässler. Seit einigen Jahren ist es das größte spendenbasierte Projekt dieser Art in Deutschland, da insbesondere im Ruhrgebiet die Kinderarmut sehr hoch ist. Die Anträge steigern sich seit Jahren, sodass inzwischen jedes Jahr bis zu 3.500 Schulranzen verteilt werden. 2023 werden es deutlich mehr als 3.800 Schulranzen sein.

Das Projekt richtet sich an Erstklässler*innen, die an ihrem ersten Schultag nicht mit einem Ranzen, sondern mit einer Plastiktüte oder einem Stoffbeutel vor der Schule stünden.

Die Gründer der Stiftung Kinderglück, Susanne und Bernd Krispin, werden ganzjährig von 25 ehrenamtlichen Helfern unterstützt, um dieses Großprojekt umzusetzen. Dabei wissen die Erstklässler*innen zu keinem Zeitpunkt, dass der Schulranzen eine Spende ist. Denn dieser wird von den Antragsstellern an die Eltern ohne Beisein der Kinder übergeben.

Diese Handhabung ist der Stiftung Kinderglück ein großes Anliegen. Kinder, die ständig mit ihrer eigenen Armut konfrontiert werden, entwickeln ein geringeres Selbstwertgefühl und werden dieses negative Gefühl auch später im Erwachsenenalter nicht los. Die Stiftung Kinderglück setzt sich damit aktiv für die Chancengleichheit von Kindern und für einen Schulstart auf Augenhöhe ein. Hier finden Sie weitere Informationen über das Schulranzenprojekt der Stiftung Kinderglück.

Sie möchten die Stiftung Kinderglück oder eine andere Stiftung unterstützen? Die Experten der lightzins eG beraten Sie gerne, wie Sie mit Ihrem Nachlass etwas Gutes bewirken können. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.