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Streit ums Erbe: Was tun, wenn der letzte Wille nicht eindeutig ist?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Das Landgericht Lübeck hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass der letzte Wille einer verstorbenen Mutter trotz verschiedener Dokumente eindeutig ist. In dem Urteil vom 13.12.2023 (Az. 6 O 206/22) wurde festgestellt, dass eines ihrer Kinder wirksam enterbt wurde.

Der Fall: Streit um das Erbe

In dieser Familie herrschte Streit. Die Mutter hatte zunächst handschriftlich ein Schreiben verfasst, in dem sie einem ihrer Kinder den Pflichtteil entzog. Jahre später schrieb sie ein maschinelles Dokument, in dem sie festlegte, dass eines ihrer Kinder ihr Grundstück und Vermögen erhalten und das andere Kind vom Erbe ausgeschlossen sein soll.

Nach dem Tod der Mutter stritten die Kinder um das Erbe. Das ausgeschlossene Kind behauptete, dass kein wirksames Testament vorliegt und es daher gesetzlicher Erbe sei. Das Geschwisterkind hingegen argumentierte, dass es mit dem Schreiben der Mutter als alleiniger Erbe eingesetzt wurde.

Das Urteil des Landgerichts Lübeck

Das Landgericht Lübeck musste nun ermitteln, was die Mutter wirklich wollte. Laut Gesetz (§ 2084 BGB) ist das Gericht verpflichtet, den tatsächlichen Willen der verstorbenen Person zu ermitteln. Dabei hat das Gericht folgende Punkte beachtet:

  1. Formvorschriften für ein Testament: Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ein maschinell geschriebenes Dokument ist allein nicht gültig.
  2. Auslegung der Dokumente: Obwohl das maschinell geschriebene Dokument kein gültiges Testament war, hat das Gericht es zur Interpretation des handschriftlichen Schreibens herangezogen.
  3. Familiäre Umstände: Die familiären Verhältnisse und frühere Äußerungen der Mutter wurden ebenfalls berücksichtigt.

Das Gericht entschied, dass die Mutter eines ihrer Kinder enterben wollte. Dies ergab sich sowohl aus den handschriftlichen Schreiben als auch aus den familiären Umständen und früheren Äußerungen der Mutter.

Was bedeutet das für Sie?

  1. Klarheit im Testament: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird, müssen Sie ein gültiges Testament verfassen. Es muss handschriftlich und unterschrieben sein. Maschinelle Dokumente reichen nicht aus.
  2. Eindeutige Formulierungen: Formulieren Sie Ihr Testament klar und eindeutig, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie jemanden enterben möchten, sollten Sie dies deutlich und unmissverständlich schreiben.
  3. Rechtzeitige Beratung: Es kann sinnvoll sein, sich bei der Erstellung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Wünsche korrekt und rechtssicher zu formulieren.
  4. Familiäre Kommunikation: Offene Kommunikation innerhalb der Familie kann helfen, Streitigkeiten vorzubeugen. Wenn alle Familienmitglieder über Ihre Wünsche informiert sind, kann dies Konflikte nach Ihrem Tod vermeiden.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt, wie wichtig es ist, ein eindeutiges und rechtlich gültiges Testament zu hinterlassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich beraten und informieren Sie Ihre Familie über Ihre Wünsche. So vermeiden Sie Streitigkeiten und sorgen für klare Verhältnisse.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Expertenteam der lightzins eG, um sich helfen zu lassen. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.