Testamentsvollstreckung? Warum?
Kategorie: Nachlassabwicklung
Der Testamentsvollstrecker übt im Rahmen der Nachlasssicherung ein wichtiges Amt aus. Er sorgt dafür, dass der in einem Testament oder Erbvertrag formulierte letzte Wille zuverlässig erfüllt wird. Es gilt, was der Erblasser bestimmt hat und nicht was die Erben gerne bekommen möchten.
Welche Vorteile bietet eine Testamentsvollstreckung?
Durch die Bestimmung einer Testamentsvollstreckung wird sichergestellt, dass das Vermögen des Erblassers gemäß dessen Anordnung schnell und geordnet verteilt wird. Streit zwischen den Hinterbliebenen wird vermieden.
Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich verpflichtet, alle im Testament genannten Verfügungen und Vermächtnisse zur Erfüllung umzusetzen. Es ist auch möglich, dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des gesamten Nachlasses anzuvertrauen.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers erstrecken sich auf alle Angelegenheiten, die nach dem Tod einer Person zu erledigen sind. Dazu gehört u. a. die Erstellung des Nachlassverzeichnisses, die Anfertigung eines Inventarverzeichnisses, die Feststellung von Vermögenswerten, wie Immobilien, Schmuck, Antiquitäten, Hausrat usw. Auch Bankkonten und Depots müssen während der Nachlassabwicklung verwaltet und später den zuständigen Erben zugeführt werden. Der Testamentsvollstrecker ist auch für die nachträgliche Erstellung und Abgabe noch offener Steuererklärungen, insbesondere der Erbschaftssteuererklärung, zuständig.
Der Testamentsvollstrecker entlastet durch seine Aufgaben die Hinterbliebenen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung des Nachlasses.
Arten der Testamentsvollstreckung
Der Normalfall der Testamentsvollstreckung ist die Abwicklungsvollstreckung. Dabei hat der Testamentsvollstrecker die Pflicht, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zu erfüllen. Er ist dabei nicht an die Weisungen der Erben gebunden.
Es kann auch eine Dauervollstreckung angeordnet werden. Dabei verwaltet der Testamentsvollstrecker das vom Erblasser hinterlassene Vermögen, evtl. auch nur Teile davon, für einen festgelegten Zeitraum. So kann das vererbte Vermögen z. B. vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt und zum Erhalt von heute noch minderjährigen Erben verwahrt werden.
Kosten der Testamentsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker hat einen Anspruch auf Vergütung. Im Gesetz finden sich keine Regelung zur Vergütung des Testamentsvollstreckers. Die Berechnung der Kosten muss angemessen sein. Bei einer fehlenden Kostenregelung kann der Testamentsvollstrecker nach seinem eigenen Ermessen selbst bestimmen, welche Vergütung angemessen ist.
Bei einer fehlenden Regelung bezüglich der Kosten, kann u. a. die „Neue Rheinische Tabelle“ herangezogen werden. Diese berechnet die Vergütung wie folgt:
Nachlasswert | Kosten der Testamentsvollstreckung |
Bis 250.000 Euro | 4 % |
Bis 500.000 Euro | 3 % |
Bis 2.500.000 Euro | 2,5 % |
Bis 5.000.000 Euro | 2% |
Ab 5.000.000 Euro | 1,5 %, mindestens aber der höchste Betrag der Vorstufe |
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Erblasser die Vergütung des Testamentsvollstreckers in dem Testament oder Erbvertrag regeln.
Das Team der lightzins eG verfügt über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrungen im Bereich der Testamentsvollstreckung und steht Ihnen mit starkem Engagement zur Seite.
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