Betreuung & Vorsorge
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Vollmacht zur Praxisfortführung

Kategorie: Betreuung & Vorsorge

Verstirbt ein:e Praxisinhaber:in, ist dies für Angehörige ein Schock. Neben der Trauer über den Verlust sehen sich Erben zudem mit existenziellen Fragen konfrontiert: Wer führt die Praxis weiter? Was passiert mit den Patientinnen und Patienten, dem Praxispersonal, den Räumlichkeiten und wovon werden laufende Praxiskosten bezahlt?

Was ist zu tun, um den Fortbestand der Praxis zu wahren und diese nach Möglichkeit ohne Wertverluste auf einen Nachfolger zu übertragen.

Organisieren Sie eine Praxisvertretung

„Zu guten Zeiten“ ist einer approbierten Kollegin/einem approbierten Kollegen eine Praxisfortführungsvollmacht zu erteilen, damit während einer evtl. durch Krankheit, Unfall oder Versterben eintretenden Abwesenheit der Praxisinhaberin/des Praxisinhabers die Möglichkeit der (zumindest vorübergehenden) Praxisfortführung gewährleistet werden kann. Dazu gehören:

Patientinnen und Patienten sind zu informieren

Handelt es sich um eine Einzelpraxis und gibt es noch keine Praxisvertretung für den Verstorbenen, sind Patientinnen und Patienten in Kenntnis zu setzen.

Sowohl solche, die einen zeitnahen Termin in der Praxis vereinbart haben, wie auch jene, die kurzfristig ohne Termin in der Praxis erscheinen. Die Patienteninformation sollte in einem persönlichen Gespräch erfolgen, per Telefon oder vor Ort in der Praxis; möglichst nicht durch den Versand von unpersönlichen E-Mails, SMS oder per App.

Vermitteln Sie Akutpatientinnen und -patienten in enger Abstimmung mit einer anderen Praxis übergangsweise dorthin. Weniger dringliche Termine können gegebenenfalls auf einen späteren Zeitraum verlegt werden, für zu übernehmende Behandlungen durch die in der Praxisfortführungsfortführungsvollmacht bevollmächtigte/den bevollmächtigten Kollegin/Kollegen.

Es ist möglichst umfänglich zu kommunizieren, dass die Behandlung von Patientinnen und Patienten fortgeführt wird. So wird einer möglichen Patientenabwanderung entgegengewirkt.

Wichtig: Die Tätigkeiten der Praxisvertreterin oder des Praxisvertreters müssen über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sein.

Mitarbeiter:innen des Fachbereichs „Betreuung und Vorsorge“ der lightzins eG beraten Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Praxisfortführungsvollmacht.

Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

Ihr direkter Kontakt zur lightzins eG

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.