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Vorschriften der Verjährung, die Sie als Erbe beachten sollten!

Kategorie: Nachlassabwicklung

Als Erbe müssen Sie sich nicht nur um den Nachlass kümmern, sondern auch die Vorschriften der Verjährung beachten. Diese bestimmen, ab wann ein Gläubiger seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen kann. Hier erfahren Sie, welche wichtigen Verjährungsregeln im Erbrecht gelten und was Sie beachten sollten.

Was bedeutet Verjährung?

Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Gläubiger seine Forderungen nicht mehr durchsetzen kann. Im Erbrecht gibt es spezielle gesetzliche Regelungen zur Verjährung. Ein Beispiel ist die Verjährung des Aufwendungsersatzes eines Miterben, die in § 1978 Abs. 3 BGB geregelt ist.

Ein Fall aus der Praxis

Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken musste sich mit einem Fall beschäftigen, bei dem die Erben die zweite Ehefrau des Verstorbenen und dessen vier Kinder waren. Der Nachlass umfasste mehrere Immobilien, und wegen Zahlungsunfähigkeit wurde ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet. Die Ehefrau machte Forderungen geltend, die teils bestritten wurden. Sie hatte unter anderem die Beerdigungskosten und die Verwaltung des Nachlasses mit eigenen Mitteln finanziert.

Das Gericht stellte fest, dass die Forderungen der regelmäßigen Verjährung unterliegen. Diese begann Ende 2012 und endete Ende 2015. Die Klägerin hatte Berufung eingelegt, aber auch diese blieb erfolglos. Das OLG stimmte dem Landesgericht zu: Die Forderungen waren verjährt und somit nicht mehr durchsetzbar.

Wichtige Verjährungsvorschriften im Erbrecht

  1. Dreijährige Verjährungsfrist: Erbrechtliche Forderungen verjähren in der Regel drei Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch bekannt wurde. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Zeitspanne Ihre Forderungen geltend machen müssen, um zu verhindern, dass sie verjähren.
  2. Dreißigjährige Verjährungsfrist: Unabhängig davon, ob Ihnen der Anspruch bekannt ist oder nicht, verjähren erbrechtliche Forderungen spätestens nach dreißig Jahren (§ 199 Abs. 3a BGB).
  3. Kenntnis der Forderung: Die Verjährung beginnt, wenn Sie Kenntnis von den Umständen haben, die den Anspruch begründen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie die rechtlichen Schlüsse daraus ziehen können.
  4. Hemmung der Verjährung: Es gibt Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen, also den Ablauf der Verjährungsfrist zu verhindern. Dies ist einzelfallabhängig und sollte mit anwaltlicher Hilfe geprüft werden.
  5. Besondere Verjährungsregeln bei Insolvenz: Wenn Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, hemmt dies normalerweise die Verjährung. Allerdings gilt dies nur für Insolvenzforderungen, nicht für Masseforderungen, die gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

Beispiel: Aufwendungsersatz eines Miterben

Ein typischer Fall ist der Aufwendungsersatz eines Miterben, etwa wenn dieser die Beerdigungskosten übernimmt. Auch solche Ansprüche verjähren innerhalb der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist.

Fazit

Als Erbe sollten Sie die Verjährungsvorschriften genau kennen, um Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen und keine wichtigen Fristen zu versäumen. Es kann sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und Klarheit über Ihre Position zu gewinnen.

Zusammenfassung

Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich gerne an das Expertenteam der lightzins eG, um sich umfassend beraten zu lassen.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.