Wann müssen Kinder für ihre Eltern an das Sozialamt zahlen?
Kategorie: Betreuung & Vorsorge
Kinder haben nach dem deutschen Gesetz die Pflicht, ihren bedürftigen Eltern finanziell zu helfen. Doch ab wann greift diese Verpflichtung und wie wird sie genau geregelt? Hier ein leicht verständlicher Überblick.
Gesetzliche Grundlagen
Laut § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Kinder verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren, falls diese bedürftig sind. Diese Regelung wird durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz ergänzt, das besagt, dass Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro Unterhalt an ihre Eltern zahlen müssen.
Sozialamt und Elternunterhalt
Sollte ein Elternteil Sozialhilfe benötigen, geht der Anspruch auf Unterhalt nach § 1601 BGB und § 94 I Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nur auf das Sozialamt über, wenn das Einkommen des Kindes 100.000 Euro brutto im Jahr übersteigt.
Der Selbstbehalt
Ein wichtiges Thema in der Rechtsprechung war, welcher Betrag dem unterhaltspflichtigen Kind von seinem Einkommen verbleiben muss, wenn dieses über 100.000 Euro liegt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat hierzu am 6. März 2024 entschieden, dass ein angemessener Selbstbehalt bei 5.500 Euro liegt. Das bedeutet, dass das Kind einen monatlichen Nettoverdienst von 5.500 Euro für sich behalten darf, bevor es Unterhalt zahlen muss.
Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes (GG), der die Gleichbehandlung sicherstellt. Ein niedrigerer Selbstbehalt würde Geschwister mit einem geringfügig niedrigeren Einkommen ungerecht bevorzugen.
Vergleich mit Ehegattenunterhalt
Das OLG München verweist zudem auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2019, die im Rahmen des Ehegattenunterhalts ein Einkommen bis zum Doppelten des Höchstsatzes der Düsseldorfer Tabelle vollständig für den Lebensbedarf der Familie berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass ein Nettoeinkommen von 5.500 Euro vollständig für den eigenen Lebensunterhalt genutzt wird.
Altersvorsorge
Eine zusätzliche Altersvorsorge kann bis zu 25 % vom Einkommen abgezogen werden, wenn entsprechende Vorsorgeaufwendungen nachgewiesen werden.
Rechtsbeschwerde und Beratung
Das OLG hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, da der BGH bisher nicht entschieden hat, in welcher Höhe der Selbstbehalt nach Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes anzusetzen ist.
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