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Was passiert mit dem Haus, wenn der Ehepartner nicht im Grundbuch steht?

Kategorie: Erben & vererben

Sie leben seit vielen Jahren glücklich mit Ihrem Ehepartner in einem schönen Haus. Doch plötzlich trifft Sie der Schicksalsschlag: Ihr Partner verstirbt unerwartet und Sie stellen fest, dass Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Was bedeutet das für Sie?

Gesetzliche Erbfolge und Ihr Erbanspruch

Auch wenn Sie nicht im Grundbuch stehen, haben Sie als überlebender Ehepartner grundsätzlich einen gesetzlichen Erbanspruch. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten:

Was passiert mit der Immobilie?

Stehen Sie als Ehepartner nicht im Grundbuch, ist es wichtig zu klären, wie es mit der Immobilie weitergeht. Hier einige zentrale Fragen:

Oft entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn der Ehemann stirbt und die Frau nicht im Grundbuch steht. Nur durch einvernehmliche Regelungen lässt sich die Zukunft der Immobilie klären.

Einsichtnahme ins Grundbuch

Um Klarheit über die Besitzverhältnisse zu bekommen, können Sie Einsicht ins Grundbuch nehmen. In Deutschland haben Sie als Witwe oder Witwer ein berechtigtes Interesse an dieser Einsicht. Dafür benötigen Sie Ihre Heirats- und Sterbeurkunde sowie Ihren Personalausweis. Gegen eine Gebühr können Sie Abschriften aus dem Grundbuch beantragen.

Nur ein Ehepartner steht im Grundbuch

Wenn nur Ihr Ehepartner im Grundbuch stand und kein Testament, Ehe- oder Erbvertrag vorliegt, kann eine schwierige Situation entstehen. Es könnte eine Erbengemeinschaft gebildet werden, die unter anderem entscheidet, ob Sie weiterhin in der gemeinsam bewohnten Immobilie bleiben dürfen.

Fazit

Um im Todesfall rechtliche und finanzielle Unsicherheiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den Besitzverhältnissen und möglichen testamentarischen Regelungen zu beschäftigen. So können Sie sicherstellen, dass Sie und Ihre Familie abgesichert sind und klare Verhältnisse bestehen.

Experten der lightzins eG verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung von passenden Testamenten. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jede individuelle Situation entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.