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Wer ist für ein Grab verantwortlich, wenn der Erwerber stirbt?

Kategorie: Nachlassabwicklung

Die Pflege eines Grabes ist für viele eine wichtige Aufgabe, die nicht nur emotional bedeutsam ist, sondern auch Zeit und Geld kostet. Doch was passiert, wenn der ursprüngliche Erwerber der Grabstelle verstirbt? Wer übernimmt dann die Pflege, und wer ist für die anfallenden Kosten zuständig?

Friedhofsordnung gibt die Antwort

Die Friedhofsordnung regelt, wer das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erhält, wenn der ursprüngliche Erwerber stirbt. In den meisten Fällen übernimmt zunächst der Ehepartner oder der eingetragene Lebenspartner diese Verantwortung. Falls es keinen Partner gibt, geht das Nutzungsrecht an die volljährigen Kinder oder Enkelkinder über. Gibt es auch in dieser Verwandtschaftslinie niemanden, bestimmen die Friedhofsordnungen oft, dass das Recht auf Verwandte der zweiten oder dritten Erbfolge übergeht – also Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten oder auch Onkel und Tanten.

Erbengemeinschaft: Wer übernimmt die Grabpflege?

Wenn es mehrere Erben gibt, die ein Grab gemeinsam erben, stellt sich die Frage, wer sich um die Pflege kümmert. Oft wird in der Friedhofsordnung festgelegt, dass der älteste Erbe diese Verantwortung übernimmt. Alternativ können sich die Erben auch auf eine Person einigen oder die Aufgaben und Kosten untereinander aufteilen.

Sonderregelungen: Vertrag oder Testament

Es besteht auch die Möglichkeit, dass der ursprüngliche Erwerber bereits zu Lebzeiten eine andere Person – die nicht zwingend zur Familie gehören muss – für die Grabpflege benennt. Hierfür muss ein Vertrag mit der Friedhofsverwaltung geschlossen werden, und die benannte Person muss natürlich einverstanden sein.

Eine andere Option ist, dass der Erblasser im Testament eine bestimmte Person mit der Pflege betraut und vielleicht sogar Geld dafür hinterlässt. In einigen Fällen kann dies auch eine Gärtnerei oder die Gemeinde sein, die mit der Pflege beauftragt wird.

Was passiert, wenn niemand die Grabpflege übernimmt?

Wenn es keine Erben gibt oder niemand gefunden wird, der die Pflege des Grabes übernimmt, greift die Gemeinde ein. Sollte keine Vorsorge im Nachlass getroffen worden sein, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Nach Ablauf der sogenannten Ruhezeit wird das Grab dann aufgelöst.

Fazit

Die Verantwortung für ein Grab geht nach dem Tod des ursprünglichen Erwerbers an die nächsten Verwandten über – meist den Ehepartner, die Kinder oder andere Familienangehörige. Alternativ kann der Erblasser zu Lebzeiten über einen Vertrag oder ein Testament festlegen, wer die Grabpflege übernimmt. Und sollte es niemanden geben, der sich um das Grab kümmern kann, springt die Gemeinde oder das Sozialamt ein.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.