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Wichtige Aspekte eines Unternehmertestaments – Planung für die Zukunft

Kategorie: Erben & vererben

In Deutschland sind rund 90 % der Unternehmen familiengeführt und machen über die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts aus. Schätzungen zufolge müssen allein bis 2026 über eine halbe Million mittelständische Unternehmen ihre Nachfolge regeln.

In vielen Fällen möchten die Inhaber ihr Unternehmen innerhalb der Familie weiterführen. Damit dieser Übergang reibungslos verläuft, ist ein Unternehmertestament unerlässlich. Es sorgt dafür, dass klare und rechtssichere Regelungen getroffen werden, die sowohl den Wünschen des Unternehmers als auch dem Fortbestand des Unternehmens dienen.

Was ist ein Unternehmertestament und warum ist es so wichtig?

Ein Unternehmertestament geht über die Regelungen eines herkömmlichen Testaments hinaus. Neben der Frage, wer das Unternehmen erbt, muss geklärt werden, wie das Unternehmen weiterhin handlungsfähig und finanziell stabil bleibt. Ohne sorgfältig geplante Nachfolgeregelungen kann es bei Erbübertragungen leicht zu Streitigkeiten kommen, die das Unternehmen ins Straucheln bringen. Um das zu verhindern, ist eine individuelle und gut durchdachte Regelung wichtig.

Die richtige Nachfolge sichern

Für die Handlungsfähigkeit des Unternehmens ist es sinnvoll, dass im Testament eine klare, direkte Nachfolge benannt wird. Bei Unklarheiten kann eine Erbengemeinschaft entstehen, die Entscheidungen oft nur gemeinsam treffen kann. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, ist das Unternehmen in seiner Entscheidungsfähigkeit stark eingeschränkt. Besonders bei Einzelunternehmen oder Gesellschaften kann es dann schnell zu Blockaden und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Der Unternehmer sollte deshalb die Nachfolge möglichst konkret festlegen.

Zudem ist es ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen noch zu den aktuellen Lebensumständen passen. So bleibt das Testament flexibel und lässt sich bei Bedarf anpassen, etwa wenn sich Familienverhältnisse oder die Unternehmenslage verändern.

Finanzielle Stabilität des Unternehmens bewahren

Damit das Unternehmen in der nächsten Generation erfolgreich bleibt, muss auch die finanzielle Belastung durch die Erbfolge bedacht werden. Zu den größten Herausforderungen gehören dabei Pflichtteilsansprüche – also Ansprüche naher Angehöriger, die durch Geldzahlungen erfüllt werden müssen. Solche Forderungen können das Unternehmen finanziell stark belasten, da Unternehmensanteile oder Vermögen verkauft werden müssen, um die Ansprüche zu decken. Daher ist es ratsam, diese Ansprüche durch bestimmte testamentarische Regelungen weitestgehend auszuschließen.

Genauso sollten mögliche gesellschaftsrechtliche Abfindungen geprüft werden. Häufig haben Gesellschaftsverträge besondere Regeln für die Unternehmensnachfolge. Stimmen diese nicht mit dem Testament überein, können Erben Abfindungen verlangen, die das Unternehmen erheblich belasten können. Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Nachfolgeplanung kann hier Abhilfe schaffen und mögliche Konflikte im Vorfeld vermeiden.

Steuerliche Aspekte bedenken

Neben den erb- und gesellschaftsrechtlichen Überlegungen spielt auch das Steuerrecht eine große Rolle. Insbesondere die Erbschaftsteuer kann das Unternehmen erheblich belasten, wenn dessen Wert die Freibeträge übersteigt. Eine sorgfältige Planung kann hier Steuerlasten reduzieren. So gibt es für deutsche Betriebsstätten verschiedene Steuervergünstigungen, die genutzt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ein erfahrener Berater kann dabei helfen, die besten steuerlichen Optionen auszuwählen, um das Unternehmen zu entlasten.

Frühzeitige Planung als Erfolgsfaktor

Ein Unternehmertestament ist ein kraftvolles Instrument, das nicht nur die Nachfolge sichert, sondern auch die Stabilität und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens wahrt. Für Unternehmer ist es ratsam, frühzeitig mit der Nachfolgeplanung zu beginnen und die Familie sowie wichtige Beteiligte in den Prozess einzubeziehen. Diese Offenheit schafft Vertrauen und kann spätere Konflikte vermeiden.

Die rechtzeitige Regelung der Nachfolgeplanung erhöht die Chancen auf einen reibungslosen und erfolgreichen Generationenwechsel – ein Vorteil für alle Beteiligten und für die Zukunft des Unternehmens.

Mit der lightzins eG kooperierende Fachanwältinnen und Fachanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung bei der Gestaltung und Umsetzung von Unternehmertestamenten. Es werden maßgeschneiderte Lösungen für jedes Unternehmen entwickelt. Wir freuen uns auf Ihre Terminvereinbarung.

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Über den Autor

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.