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Bankvollmacht – Der Bevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

Die Erteilung einer Bankvollmacht ist ein Akt des Vertrauens, der im Alltag vor allem zwischen nahestehenden Personen häufig vorkommt. Doch was passiert mit dieser Vollmacht, wenn der Vollmachtgeber verstirbt? Muss der Bevollmächtigte dann den Erben Rechenschaft ablegen? Unsere Online-Live-Veranstaltung „Bankvollmacht – Der Bevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet“ klärt hierzu Fragen, um Unsicherheiten und mögliche Konflikte zwischen Bevollmächtigten und Erben zu vermeiden.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Bankvollmacht – Der Bevollmächtigte ist den Erben gegenüber nicht zur Rechenschaft verpflichtet

Im Allgemeinen wird angenommen, dass eine Person, die eine Bankvollmacht besitzt, im Falle des Todes des Kontoinhabers den Erben gegenüber auskunfts- und rechenschaftspflichtig ist. Diese Annahme ist jedoch nicht immer richtig. Gerichtsurteile zeigen, dass unter bestimmten Voraussetzungen kein Rechenschaftsanspruch der Erben besteht.

Rechtlicher Rahmen

Gerichtsurteile und ihre Auswirkungen

In mehreren Gerichtsurteilen wurde geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Bevollmächtigter von der Rechenschaftspflicht befreit werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm und der Bundesgerichtshof haben in mehreren Fällen entschieden, dass die Pflicht zur Rechnungslegung nach dem Tod des Vollmachtgebers entfallen kann, wenn der Bevollmächtigte davon ausgehen durfte, dass eine Rechnungslegung nicht erforderlich ist.

Beispiele aus der Praxis

Fallbeispiel 1:
Ein naher Angehöriger wurde als Bevollmächtigter eingesetzt und hat jahrelang ohne besondere Anweisungen oder Kontrolle durch den Vollmachtgeber Transaktionen durchgeführt. Nach dessen Tod verlangten die Erben eine detaillierte Abrechnung, die der Bevollmächtigte jedoch nicht vorlegen konnte oder musste.

Fallbeispiel 2:
In einem anderen Fall wurde die Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten wieder eingeführt, nachdem erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung der Vollmacht aufgekommen waren. In diesem Fall musste der Bevollmächtigte detaillierte Angaben machen.

Wer sollte an dieser Veranstaltung teilnehmen?

Diese Online-Veranstaltung ist ideal für Personen, die entweder als Bevollmächtigte handeln oder als Erben mehr über ihre Rechte und Pflichten erfahren möchten.

Die Rechtslage zur Rechenschaftspflicht von Bevollmächtigten gegenüber den Erben ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Unsere Online-Live-Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich intensiver mit diesem Thema zu befassen und Ihre spezifischen Fragen von Experten beantworten zu lassen. Melden Sie sich jetzt an.

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u. a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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