Testamentsvollstreckung
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Das Gemeinschaftstestament korrekt gestalten

Die Online-LIVE-Veranstaltung "Das Gemeinschaftstestament korrekt gestalten" klärt Möglichkeiten und Grenzen rund um das Gemeinschaftstestament.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments ist ausdrücklich Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorbehalten. Bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments besteht die Besonderheit, dass Verfügungen von Todes wegen für zwei Todesfälle angeordnet werden. Es unterscheidet sich dabei in soweit vom Einzeltestament, als beide Ehegatten ihre Verfügungen von Todes wegen in einer gemeinsamen Urkunde niederlegen. Im Online-LIVE-Vortrag wird konkret der Aufbau des gemeinschaftlichen Testaments besprochen. Dazu gehören u. a.:

Das gemeinschaftliche Testament ist geeignet, um eine verbindliche gemeinsame Nachfolgeplanung der Ehegatten zu treffen. Dabei sollte der Entscheidung für ein gemeinschaftliches Testament eine ausführliche Beratung der Testierenden über die Folgen der Bindungswirkung für ihre Testierfreiheit vorausgehen. Weiter ist bei der Gestaltung des gemeinschaftlichen Testaments darauf zu achten, dass dieses Spielraum für eine Reaktion des überlebenden Ehegatten auf tatsächliche Veränderungen einräumt, ohne ihm die Möglichkeit zu geben, die Nachfolgeplanung grundsätzlich zu verändern.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Arbeitsunterlage mit allen wichtigen Hinweisen des Referenten.

Nächste Termine

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Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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