Steuerrecht
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Reform Betreuungsrecht 2023

Das Online-Seminar "Reform Betreuungsrecht 2023" informiert über die teils grundlegenden gesetzlichen Änderungen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, die seit dem 01.01.2023 u. a. für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gelten.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Beschreibung

Seit dem 01.01.2023 gelten große Veränderungen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht. Diese haben auch erhebliche Auswirkungen auf erbrechtliche Regelungen. Vorhandene Verfügungen sollten geprüft und ggf. angepasst werden. Neu zu erstellende Vorsorgevollmachten und Inhalte von Testamenten und Erbverträgen haben die neuen gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Im Vortrag werden die wichtigsten Erkenntnisse für die „Renovierung“ und die zukünftige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen vermittelt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über die Reform insgesamt informiert.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

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Melden Sie sich über nebenstehendes Formular zum Online-Seminar an.

Sie erhalten den exklusiven Link zur Veranstaltung ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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