Steuerrecht
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Schenkungssteuer „legal“ umgehen – welche Möglichkeiten gibt es?

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten ist eine bedeutende Angelegenheit für viele Menschen. Wie bei Erbschaften können auch auf Schenkungen Steuern anfallen – die sogenannte Schenkungssteuer. Doch es gibt gute Nachrichten: Es gibt legale Methoden, diese Steuern zu umgehen.

Wichtige Fragen, die geklärt werden

Möglichkeit 1: Freibeträge optimal nutzen

Jeder Bürger hat Anspruch auf bestimmte Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad sind und alle zehn Jahre neu genutzt werden können.

Beispiel: Ratenschenkung an eine Freundin
Planen Sie, einer Freundin 30.000 Euro zu schenken? Übergeben Sie heute 20.000 Euro und in zehn Jahren die restlichen 10.000 Euro. Diese Schenkungen bleiben steuerfrei.

Möglichkeit 2: Kettenschenkung

Nutzen Sie die Freibeträge mehrerer Personen durch eine Kettenschenkung, um größere Beträge effektiv und steuerfrei zu transferieren.

Beispiel: Kettenschenkung an die Tochter über den Ehemann
Sie möchten Ihrer Tochter 700.000 Euro schenken? Übergeben Sie 400.000 Euro direkt an Ihre Tochter und die restlichen 300.000 Euro an Ihren Ehemann, der diesen Betrag dann an die Tochter weiterreicht. So fallen keine Steuern an.

Möglichkeit 3: Adoption im Erwachsenenalter

Durch Adoptionen im Erwachsenenalter ist es möglich, Freibeträge für leibliche Kinder zu nutzen, was insbesondere in nicht-blutsverwandten Lebensgemeinschaften von Vorteil sein kann.

Möglichkeit 4: Heirat

Durch die Heirat können sich Ehepartner gegenseitig bis zu 500.000 Euro steuerfrei (außer der Nutzung zusätzlich möglicher Freibeträge) schenken. Dies ist besonders vorteilhaft für Personen in langjährigen Lebensgemeinschaften.

Möglichkeit 5: Gelegenheitsgeschenke

Zu besonderen Anlässen dürfen höhere Beträge geschenkt werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt, solange diese sich im Rahmen des Üblichen bewegen.

Rechtlicher Hinweis

Jede Schenkung muss binnen drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden, wobei sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte in der Pflicht sind.

Wer sollte teilnehmen?

Diese Online-Live-Veranstaltung richtet sich an alle, die planen, ihr Vermögen effektiv und steueroptimiert zu übertragen. Sie ist besonders geeignet für Personen, die größere Vermögenswerte an ihre Angehörigen oder Freunde weitergeben möchten und dabei steuerliche Belastungen minimieren wollen.

Nächste Termine

Seminaranmeldung

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Eingereichte Fragen werden gesammelt und nach Häufigkeit der Einreichung anonym im Live-Seminar beantwortet.

Referent

Klaus Dieter Girnt, lightzins eG

Klaus Dieter Girnt

Vorstand der lightzins eG

Klaus Dieter Girnt setzt sich seit mehr als 30 Jahren dafür ein, dass Menschen im Alter Ihren Lebensstil beibehalten können und alle Möglichkeiten nutzen, um ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abzusichern. Girnt ist u.a. Dozent bei der VHS Bochum, Berufs-Nachlasspfleger (DVEV), Testamentsvollstrecker (DVEV), Bafa- und KfW-akkreditiert und Gründungsmitglied der lightzins eG.

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